Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 09-November.pdf

- S.81

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- 1204 -

Man muss einschränkend dazusagen, dass man 1989 die
Dienstbarkeit der Führung eines Kinderheimes aufgehoben hat. Dafür hat
die Stadt Innsbruck ca. ATS 9 Mio bekommen, aber das Grundstück ist
noch viel mehr wert; mit dieser Summe wurde nur die Dienstbarkeit abgegolten. Die Stadt Innsbruck müsste den vollen Erlös bekommen.
Diese Vorgangsweise halte ich für sehr bedenklich und seitens
der Stadt Innsbruck in keiner Weise hinzunehmen. Ich habe dem zuständigen Landesrat Konrad Streiter einen detaillierten rechtlichen und faktischen
Sachverhalt übermittelt und vorgeschlagen, dass man bei einem Neubau
einen Teil dieses Grundstückes zum Verkauf freigibt. Man würde mit zwei
Dritteln des Grundstückes das Auslangen finden, wenn man schon so weit
gekommen ist, dass man dieses Gebäude für die Ärmsten unserer Gesellschaft nicht erhalten kann.
Dann könnte das Land Tirol zumindest einen Teil lukrieren.
Meiner Meinung ist es noch akzeptabel und legitim, wenn das Land Tirol
damit jene ATS 9 Mio wieder bekommt, die es seinerzeit der Stadt Innsbruck gezahlt hat. Weitere Erlöse aus einem Grundstück zu erzielen, das
für soziale Zwecke geschenkt worden und gewidmet ist, um gesetzliche
Aufgaben des Landes Tirol zu erfüllen, halte ich für inakzeptabel. Dem
sollte die Stadt Innsbruck nicht zustimmen.
Die entsprechenden Verhandlungen sind im Gange, aber ich
halte es für wichtig, dass der Gemeinderat der Stadt Innsbruck eine klare
Meinung zu diesem Sachverhalt abgibt. (Beifall)

16.2

I-OEF 77/2004
Straßenbahn, Änderungen in der Führung der Gleisanlagen in der Innenstadt und finanzieller Aufwand
(GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:

GR-Sitzung 18.11.2004