Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 09-November.pdf

- S.128

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- 1251 -

Splittstreuung auf Salzstreuung umzustellen, ist hinreichend bestimmt und
somit Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung.
GR Mag. Kogler: In den letzten drei Jahren hat sich in den
Köpfen, insbesondere bei Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, einiges weiterentwickelt.
(Bgm. Zach: Danke vielmals für die freundliche Beurteilung.)
Ich möchte noch einmal festhalten, dass man den Splitt nicht durch Salz
ersetzen, sondern das Salzstreuverbot prinzipiell einmal aufgehoben werden soll. Man soll die Möglichkeit haben abzustimmen, ob man Salz oder
Splitt streut.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: De facto machen wird das schon lange.)
Man macht es einfach, aber es gibt eine Verordnung, die einmal außer
Kraft gesetzt werden soll. Dann kann das Ganze hinsichtlich der Optimierung im Stadtsenat behandelt werden.
Man kann nur die bestehende Verordnung aufheben und dann
im Stadtsenat behandeln.
Bgm. Zach: GR Mag. Kogler, ich schlage vor, diesen Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen,
damit über die Verordnung diskutiert wird, um dann die weiteren Schritte
einzuleiten.
GR Mag. Kogler: Ich schlage vor, den Antrag dem Stadtsenat
zuzuweisen, aber nicht zur selbstständigen Erledigung. Da es sich um eine
Verordnung handelt, soll dieser Antrag dann wieder im Gemeinderat behandelt werden. Die Verordnung muss im Gemeinderat aufgehoben werden.
Bgm. Zach: Ich lasse über den Antrag von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger (Seite 1248) abstimmen. Diese schwierige Causa soll zuerst
im Stadtsenat behandelt werden. Sollte es dann so sein, wie es GR
Mag. Kogler richtig recherchiert hat, wird dieser Antrag wieder im Gemeinderat behandelt.

GR-Sitzung 18.11.2004