Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.56

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bruck, ein Teil wird mit diesem Rechtsgeschäft gekauft und ein ganz winziger Teil entfällt auf öffentliches Gut für die Straße. Der Gießenbach ist
für die Straße absolut wertlos. Er ist in Wirklichkeit nur eine Belastung.
Der Investor sollte den ganzen Gießenbach kaufen. Diese Fläche wird ohnedies immer frei bleiben, weil man darauf ohne einen massiven Überbau
nichts bauen kann.
An diesem Standort stellt eine Dichte von 3,0 kein Problem
dar. Die Frage der endgültigen Nutzung ist noch offen. Dass trotzdem
schon ein Bebauungsplan beschlossen werden soll, hat seinen Grund darin,
dass der Bauträger sein Projekt einreichen möchte. Er hat immerhin schon
den nicht unerheblichen Grundpreis bezahlt und ist fest entschlossen dort
zu bauen. Das kann er derzeit nicht, weil kein Bebauungsplan für dieses
Gebiet besteht, der das Wettbewerbsprojekt ermöglichen würde. Der Investor kann es einreichen, wenn der Bebauungsplan vorliegt. Er möchte aber
doch möglichst rasch - möglichst in der Niederwasserphase des Inn - mit
dem Bau beginnen.
Bis zur Erteilung der Baubewilligung wird man auch wissen,
zu welcher Nutzung es letztlich kommt. Wenn es nach den Vorstellungen
des Investors geht, wäre ihm ein Hotel wesentlich lieber als ein Studentenwohnheim. Es ist aber nicht so einfach, in kürzester Zeit einen Betreiber zu
finden. Wohnungen in größerem Umfang werden sich in dieser Form sicher
nicht verkaufen lassen. Das funktioniert vielleicht im obersten Stockwerk,
wo über zwei Geschosse Wohnungen mit einem sehr guten Grundriss vorgesehen waren.
Aus der Endfassung der Einreichung des Projektes wird die
Nutzung zu ersehen sein. Sie ist noch nicht bekannt, wir stehen aber in
ständigem Kontakt mit dem Investor. Er leitet die neuesten Informationen
sofort an die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, weiter. Das ist wichtig, damit es
keine Probleme mit der Widmung gibt; für ein Hotel braucht es ab einer
bestimmten Bettenanzahl eine Sonderflächenwidmung.
Das alles steht noch nicht zu 100 % fest, und vorher kann der
Investor nicht tätig werden. Bei der Größe und Art dieses Projektes muss er
wissen, wozu seitens des Gemeinderates Bereitschaft besteht. Wenn man

GR-Sitzung 22.10.2003