Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.172

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02-Feber_geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
dung mit der seitens der Wirtschaftskammer Tirol erbetenen Reduktion
ihres ursprünglich vorgesehenen Projektfinanzierungsbeitrages.
-

G (

Mit Kaufvertrag vom 25.03.2008 wurde das Grundstück mit Besitzübergangsdatum 01.01.2008 von der CMI an die Stadt Innsbruck zu
einem Kaufpreis von € 2,5 Mio. verkauft.
H !
(

Mit Mietvertrag vom 14.05.2008 wurde das kaufgegenständliche
Grundstück von der Stadtgemeinde Innsbruck mit Wirksamkeit
01.01.2008 auf unbestimmte Zeit an die CMI (rück-)vermietet. Die Höhe des Hauptmietzinses (monatlich netto € 8.949,00) wurde dabei in
der Weise festgesetzt, dass sich der von der Stadt Innsbruck für das
Grundstück entrichtete Kaufpreis unter Zugrundelegung einer 3 %igen
Nominalverzinsung innerhalb von 40 Jahren amortisiert.
Im Mietvertrag ist festgehalten, dass beide Vertragsteile das Recht haben, den Vertrag jeweils unter Einhaltung einer jährlichen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderjahres aufzukündigen. Für die
Stadt Innsbruck ist allerdings gleichzeitig ein Kündigungsverzicht auf
die Dauer von 40 Jahren – also bis 31.12.2047 – vertraglich festgesetzt. Dieser Kündigungsverzicht gilt auch für den bereits bestehenden
Mietvertrag bezüglich der Vermietung der übrigen Grundstücksflächen
des Messeareals an die CMI.
Das Mietentgelt wurde wertgesichert auf der Grundlage des VPI 1996
mit Ausgangsbasis Mai 2008 vereinbart. Die Valorisierung ist jährlich
zum 01.01. eines jeden Jahres durchzuführen. Die Vorschreibung des
Hauptmietzinses an die CMI erfolgt auf der Basis des zwischen der
Stadtgemeinde Innsbruck und der Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG) abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages durch
die IISG. Die Kontrollabteilung bestätigte, dass die bisher durchgeführten Wertsicherungen korrekt berechnet worden sind. Die ab
01.01.2012 angepasste monatliche Hauptmietzinsvorschreibung belief
sich auf netto € 9.485,43.

!
! ( !
7!

!
(

!
&

!

Der Vollständigkeit halber merkte die Kontrollabteilung an, dass die
restliche Grundstücksfläche, auf der sich das Messeareal befindet,
ebenfalls im Eigentum der Stadt Innsbruck ist. Lediglich das kaufgegenständliche Grundstück befand sich noch im Eigentum der CMI. Mittels dieser Grundstückstransaktion wurden die Eigentumsverhältnisse
hinsichtlich der Grundstücke betreffend das Messeareal derart bereinigt, als seither die gesamte Grundfläche im Eigentum der Stadt Innsbruck ist und an die CMI vermietet wird.
Der diesbezüglich letztgültige Mietvertrag wurde zwischen der
Stadt Innsbruck und der seinerzeitigen Innsbrucker Messe-Gesellschaft m.b.H. mit Datum 30.08.2001 unterfertigt. Vertragsgegenstand
war das vormalige Grundstück Nr. 858/4 GB 81113 Innsbruck mit einem Flächenausmaß von 32.593 m². Das Vertragsverhältnis wurde
zum damaligen Zeitpunkt neu gefasst und hatte die Stadt Innsbruck der
Innsbrucker Messe-Gesellschaft m.b.H. die Grundflächen bereits im
Wege von früheren Mietverträgen zur Verfügung gestellt. Der im Jahr
2001 unterfertigte Mietvertrag sah vor, dass das Vertragsverhältnis
rückwirkend mit 01.01.1998 begann und auf unbestimmte Zeit – bei
gleichzeitigem Kündigungsverzicht für die Stadtgemeinde Innsbruck bis
31.12.2047 – abgeschlossen worden ist.

Zl. KA-08827/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

41