Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.94
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Bevor die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) die Ausschreibung der Straßenbahn-Garnituren startet,
muss sie doch wissen, welche Garnituren bei der Regionalbahn in Verwendung gelangen. Es macht wenig Sinn, wenn die Fahrgäste erst recht
wieder umsteigen müssen. Diese beiden Konzepte müssen konzeptionell
und sachlich miteinander verschmolzen werden. Dafür werde ich mich im
Tiroler Landtag einsetzen.
GR Mag. Fritz: Als Erstes verspreche ich, dass ich mich viel
kürzer halten werde als Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
Was im September 2003 passiert ist, kann auf die verschiedenste Weise interpretiert werden; ich beschränke mich auf die positiven
Aspekte. Die Stadt Innsbruck hat ein Zeitfenster erkannt, um die Sache
beim Schopf zu packen und das, worauf die Mitglieder des Gemeinderates
seit zwei Jahren warten, in Angriff zu nehmen.
Die Mitglieder des Gemeinderates sollen mit diesem Beschlussantrag ein Verhandlungsergebnis so fixieren, wie es sich im Moment präsentiert. Ich gebe Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger Recht, dass
dieses Ergebnis noch verbesserungswürdig und -fähig ist, aber es wird einmal festgehalten, was bisher passiert ist. Auf dieser Grundlage werden erste
Umsetzungsmaßnahmen beschlossen.
Aufgrund relativ langer Vorlauflisten von der Ausschreibung
bis zum tatsächlichen Ersatz alter und in der Erhaltung teurer Straßenbahnen vergeht ein langer Zeitraum. Ohne eine Deckung und Finanzierungszusage des Eigentümers kann der Geschäftsführer eines kommunalen Unternehmens, das selbst über keine Geldmittel verfügt, bekanntlich keine Ausschreibung vornehmen. Das darf gemäß dem Bundesvergabegesetz nur geschehen, wenn die Realisierungsabsicht besteht und nicht nur der Markt
erkundet werden soll.
Der Eigentümer muss die fixe Absicht, die reale Möglichkeit
und das Geld haben, um tatsächlich zu kaufen, was ausgeschrieben wird.
Das kann der Geschäftsführer eines kommunalen Unternehmens nur tun,
wenn er vom Eigentümer die entsprechende Zusage erhalten hat.
Der Gemeinderat ist als oberstes Organ der Stadt Innsbruck
dazu aufgerufen, diese Zustimmung zu geben, weil die Verhandlungen mit
GR-Sitzung 22.10.2003