Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf

- S.187

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- 1465 -

gesamten Umland, egal, ob die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB), die INN-Bus GesmbH oder wer immer, auf der
Dörferlinie oder auf einer anderen regionalen Linie fährt. Das ist das Problem, das es zu lösen gilt. Dies wird in diesem dringenden Antrag nur marginal angesprochen.
Die Stubaitalbahn GesmbH aus der Innsbrucker Verkehrsbetriebe GesmbH (IVB) wieder auszugliedern und eine Gesellschaft zu machen, an der sich das Land Tirol dann beteiligt, wäre wahrscheinlich der
unsinnigste Weg. Ein Defizitabgleich ex post durch den Eigentümer ist EGrechtlich verboten. Es geht nur über die Bezahlung von Verkehrsdienstverträgen durch den Aufgabenträger, und das ist in diesem Fall die Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VTG).
Wenn dieser dringende Antrag bezweckt, dass man mit dem
Land Tirol reden möchte, wer für den Regionalverkehr zahlen soll und warum die Stadt Innsbruck einen höheren Anteil als die Landgemeinden bezahlen, dann bin ich dafür.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das bezweckt er.)
In diesem Fall gehört der Antrag dem Stadtsenat zugewiesen und so umformuliert, damit man mit dem Land Tirol verhandeln kann. In der jetzt vorliegenden Form liegt der Antrag komplett daneben.
B:
Der von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger eingebrachte dringende Antrag
(Seite 1462) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.

GR-Sitzung 22.10.2003