Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.190
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orenwohnungen zu verwenden. Dies ist auch im Generalmietvertrag zwischen Innsbrucker Sozialfonds (ISF) (heute Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH {ISD}) und Tiroler Gemeinnützige Wohnungsbauund Siedlungs-GesmbH (TIGEWOSI) geregelt, wobei das Objekt ausdrücklich nur für Seniorenwohnungen genutzt werden darf.
Zu Frage 5.: Es ist richtig, dass für besonders exponiert gelegene Wohnungen analog dem "Nutzwert" im Wohnungseigentumsgesetz
abweichende Werte ermittelt wurden. Dies gilt für die besonders hochwertigen Wohnungen im Dachgeschoss, als auch umgekehrt für die auf
Grund ihrer Lage eher unterdurchschnittliche Wohnung im Erdgeschoss.
Die Festlegung ist deshalb möglich, da das Mietrechtgesetz,
BGBl. Nr. 520/1981, in diesem Objekt nicht Anwendung findet.
Zu Frage 6.: Die Heizperiode in den Wohnheimen der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) begann zu folgendem Zeitpunkt:
Wohnheim Pradl
08.09.2003
Wohnheim Hötting
22.09.2003
Wohnheim Reichenau
26.09.2003
(Leider mit einer Panne, die erst am 27./28.9.2003 durch die Verwaltung,
nicht Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH {ISD} behoben
werden konnte.)
Wohnheim Saggen
Anfang September 2003
Hier schaltet sich die Heizung autoHeim am Hofgarten
matisch durch Sensoren ein.
In den Betreuten Seniorenwohnungen erfolgte der Start der Heizsaison Anfang Oktober 2003 (Hausverwaltung nicht durch Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH {ISD}).
GR Linser wurde während der Sitzung eine Kopie der Anfragebeantwortung ausgehändigt.
GR-Sitzung 22.10.2003