Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf
- S.188
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auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen. Es verlängert sich jeweils um ein weiters Jahr, wenn es nicht spätestens drei Monate vor
Ablauf der Vertragsdauer von einem der Vertragsteile schriftlich gekündigt wird.
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Als Mietzins wurde ein Betrag von monatlich netto € 320,00 zuzüglich
einer Betriebskostenpauschale in Höhe von netto € 80,00, insgesamt
also monatlich netto € 400,00, festgesetzt. Der Mietzins ist wertges ichert und dabei abhängig von der Entwicklung des VPI 2005 mit Ausgangsbasis Oktober 2008. Änderungen kommen erst bei Überschreitung einer 5 %igen Schwelle zur Anwendung.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass zum Prüfungszeitpunkt durch die
CMI nach wie vor ein monatlicher Mietzins in der ursprünglich vereinbarten Höhe zur Vorschreibung gelangte, obwohl die vertraglich vorgesehene Voraussetzung für eine Valorisierung bereits im April 2011 eingetreten war. Ab diesem Zeitpunkt hätte sich der Mietzins auf einen
Betrag von monatlich netto € 420,82 belaufen. Auf diesen Umstand
aufmerksam gemacht, nahm die CMI-Prokuristin die versehentlich nicht
durchgeführte Valorisierung vor.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 07.02.2013:
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 21.02.2013 zur Kenntnis gebracht.
Zl. KA-08827/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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