Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.67

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- 507 -

reich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
33.

Maglbk/20128/SP-OE-Ö02Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. ALÖ37, KG Arzl, Bereich: "Arzl Ost", nördlich Rumer Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des
ÖROKO 2002 und des ÖROKO
Nr. AL-Ö11), gemäß § 32
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GRin Duftner und GRin
Dr.in Krammer-Stark),
die Auflage des Entwurfs des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. ALÖ37, KG Arzl, Bereich: "Arzl - Ost", nördlich
Rumer Straße, östlich Lehmweg (als Änderung des ÖROKO 2002 und des ÖROKO
Nr. AL-Ö11), gemäß § 32 TROG 2016, mit
folgendem Zusatz zu beschließen:
1.

2.

Bei Umwidmungen von Freiland in
Bauland ist großteils (mehr als 75 %)
geförderter Wohnbau (geförderte Wohnungen nach Wohnbauförderungsgesetz oder förderungsnaher Wohnbau)
umzusetzen.
Der Eigenbedarf ist im Einzelfall zu betrachten und zu ermitteln, wobei hierfür
der freifinanzierte Anteil zuerst heranzuziehen ist.

Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR Appler: Ich melde zu diesem Punkt
meine Stimmenthaltung an.
GRin Duftner: Ich möchte kurz unser
Stimmverhalten im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte erklären.
Wir sind nicht prinzipiell gegen die Umwidmung. Dieser Akt beschäftigt uns ja schon
jahrelang. Das Verfahren läuft seit 2009.
GR-Sitzung 13.07.2017

Das letzte Mal haben wir uns im Februar 2016 im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte ganz ausführlich
damit beschäftigt. Die Klubs haben ihre
Stellungnahmen dazu abgegeben und einen
Beschluss dazu gefasst. Er hat damals folgendermaßen gelautet:
"Die Stadt Innsbruck beabsichtigt grundsätzlich für das neu zu widmende Bauland im
Sinn des Bedarfs sowie aufgrund der
Gleichbehandlung aller betroffenen EigentümerInnen unter Berücksichtigung allfälliger Eigenbedarfe als Vorbehaltsfläche geförderten Wohnbau festzulegen."
Unsere Fraktion hat über diese Absichtserklärung nochmals ausführlich diskutiert. Wir
interpretieren sie so, dass der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte damals forderte - speziell aufgrund dessen, dass die Erschließung dieses Gebietes
die Stadt Innsbruck einen zweistelligen Millionenbetrag kosten wird -, auf den Flächen
zu hundert Prozent geförderten Wohnbau
zu errichten, den die Stadt Innsbruck auch
dringend benötigt. Die angestrebte Diversität wird dadurch abgedeckt, dass auch Einfamilienhäuser für den Eigenbedarf errichtet
werden können.
Für uns war nicht nachvollziehbar, warum
über diesen Punkt noch einmal verhandelt
werden musste bzw. warum es diese Meinungsänderung gegeben hat. Wir nehmen
diese natürlich zur Kenntnis. Dennoch ist
das der Grund, warum wir gegen den Antrag gestimmt haben.
GR Mag. Krackl: Ergänzend möchte ich
Folgendes festhalten: Ja, wir haben die
Neufassung eines alten Beschlusses vorliegen, den aber viele Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte damals anders wahrgenommen haben. In der Amtsvorlage wurde davon gesprochen, dass 100 % der Flächen
für den geförderten Wohnbau zur Verfügung
gestellt werden sollen. Das war aber nicht
das, was wir wirklich beschlossen hatten. Im
Beschlusstext war ausdrücklich festgehalten, dass die Flächen "grundsätzlich" - ein
Wort, das ein bisschen relativiert - für den
geförderten Wohnbau vorgesehen werden.
Daraus ist eine Diskussion entstanden,
weshalb wir den Akt wiederum den Klubs
zur Beratung zugewiesen haben. Es gab