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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.80

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Wahrheit zu unseren Lasten bzw. zu Lasten
derjenigen, die gerne Veranstaltungen besuchen. Wir sprechen hier vor allem von
Events in der Größenordnung von 70 bis
80 BesucherInnen. Normalerweise gilt hier
der fixe Steuersatz von 25 %, weil diese
Veranstaltungen meist unter die Rubrik Party fallen. Zur Steuer kommen noch die Gebühren für die Autoren, Komponisten und
Musikverleger registrierte Genossenschaft
mbH (AKM) und die Abgaben an das Finanzamt hinzu. Unter dem Strich sind das
dann ca. 50 %, die vom Kartenpreis abzuführen sind. Der bürokratische Aufwand ist
auch recht hoch.
Ergo wird in der Regel auf die Eintrittsgebühr verzichtet, was aber bedeutet, dass die
finanzielle Unterstützung woanders herkommen muss. Somit trifft das auch die
KünstlerInnen, die eventuell gar nicht gebucht werden können. Auch ist kein Geld für
eine Weiterentwicklung in dieser Branche
vorhanden. Gerne hätten wir VeranstalterInnen eingeladen, damit sie im persönlichen Gespräch die Lage schildern. Das
wurde uns leider nicht ermöglicht. Daher
werde ich versuchen, an ihrer Stelle die
Sachlage darzustellen.
Ich habe in meiner Studentenzeit viele VeranstalterInnen kennengelernt, die mit Enthusiasmus ihrer Beschäftigung nachgegangen sind. Sie haben sich quasi auf den
Markt geworfen, etwas aufgebaut. Irgendwann einmal mussten sie aber feststellen,
dass sie den Plafond erreicht haben, weil
die Räumlichkeiten größenmäßig beschränkt sind und der Kartenverkauf per se
als Mittel, die Erträge zu steigern, nicht geeignet ist. Da kommt dann für jede/n einmal
der Zeitpunkt, an dem die Liebhaberei nicht
mehr ausreicht. Die VeranstalterInnen, die
über eine große Expertise verfügen, orientieren sich beruflich anderweitig. Das ist
auch zum Schaden für die Wirtschaft und
Gesellschaft, denn es geht enormes Erfahrungspotential verloren. Im Kleinveranstaltungsbereich ist also von Anfang an eine
Grenze eingezogen.
Ab der Größe eines Veranstaltungszentrums wie der "Olympiaworld" gibt es andere
Probleme. Im Grunde hadert man aber auch
mit der 25-Prozent-Regel. Diese Mischvariante - einmal 4 % und dann wieder
25 % Steuerleistung - sollte wirklich vermieden und nicht wieder eingeführt werden. Im
GR-Sitzung 13.07.2017

Prinzip sind wir uns in diesem Punkt ja auch
alle einig. Für die OrganisatorInnen ist mit
so einem System alles schlecht kalkulierbar
bzw. sind die Abgaben generell zu hoch,
daher weichen sie lieber in andere Gebiete
aus - wie in die Stadt Schwaz, wo man diese Steuern nicht zahlen muss.
Kommen wir zur nächsten Liga - z. B. Konzerte von David Guetta oder Jon Bon Jovi.
Sie finden statt, allerdings nicht in der Stadt
Innsbruck. Dieses Zitat von Peter Lindner
bzw. Frank Delazer hätte ich gerne im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus
persönlich aussprechen lassen, allerdings
wurden sie nicht eingeladen. Ich kann nur
sagen, diese Vorgehensweise finde ich sehr
schade. Auch GRin MMag.a TrawegerRavanelli wird darauf noch eingehen.
Wenn jemand eine Großveranstaltung an
Land ziehen möchte, muss sich die-/derjenige auf einem Markt mit sehr vielen anderen AnbieterInnen matchen. Das bedeutet, man muss sich die Durchführung eines
Großereignisses in einem gewissen Maß
leisten können. Von Haus aus besteht die
Notwendigkeit, dass man die beste Nettorechnung vorlegt, da man ja auf einen
Break-Even-Deal eingeht. Man muss eine
Aufstellung machen, welche Kosten für Reinigung, Saal, Gage anfallen werden. Das
wird gegengerechnet mit einem marktüblichen Ticketpreis. Daraus kann man ablesen, ob sich die Veranstaltung überhaupt
rentieren wird.
Diesen Break-Even-Deal machen die Städte
Salzburg oder Bregenz gleich wie die Städte Wien und Innsbruck. Hier bei uns kostet
das Ganze aber zumindest um 4 % mehr.
Das heißt, in der Stadt Innsbruck konkurrenzfähig zu bleiben, ist schwierig. Ein David Guetta spielt auf seiner Tour ein einziges Konzert in Österreich. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das dann bei uns, in
der Stadt Innsbruck, stattfindet.
Ich wollte Euch die Situation heute ausführlich darstellen. Dafür habe ich mir auch die
Mühe gemacht, eine Rechnung vorzubereiten, für die wir uns die Zahlen geben haben
lassen:
In den vergangenen drei Jahren hat die
Stadt Innsbruck durchschnittlich eine Summe von € 979.000,-- an Vergnügungssteuerleistungen erzielt. Davon kamen ca.
€ 137.000,-- aus dem Glückspielbereich.