Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf
- S.81
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Wir haben auch nachgefragt, welche Unternehmen, die eine Vergnügungssteuer abführen, gleichzeitig eine Subvention erhalten. Da wurde uns ein Betrag von etwa
€ 20.000,-- genannt. Ziehe ich vom Gesamtbetrag die Anteile aus dem Glücksspielbereich sowie unsere Subventionen ab,
dann komme ich gerundet auf eine Zahl von
€ 822.000,--. Ich darf noch erwähnen, dass
auch die Gehälter der MitarbeiterInnen zu
beachten sind. Wird keine Vermögenssteuer mehr abgerechnet, so spielt man diese
Personen frei und sie können ihre Arbeitsleistung in anderen Bereichen einbringen.
Bei dieser Rechnung ist das noch nicht berücksichtigt.
Geht man davon aus, dass ab 01.01.2018
die höhere Vergnügungssteuer schlagend
wird, würde das Neueinnahmen in Höhe
von ungefähr € 400.000,-- ergeben. Damit
tut sich für die Stadt Innsbruck in diesem
Bereich ein Budgetloch von € 567.000,-auf. Meine Recherche hat ergeben, dass
bei den großen Veranstaltungsräumlichkeiten ein gewisses Naheverhältnis zur Stadt
Innsbruck vorliegt, da sie von Tochtergesellschaften betrieben werden. Ich spreche
hier von der Congress & Messe Innsbruck
GmbH (CMI) und der Olympia Sport- und
Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH.
Im Durchschnitt werden von diesen beiden
Gesellschaften bei Großveranstaltungen
Einkünfte von € 50.000,-- erzielt. Kurz- und
mittelfristig rechnen unsere Töchterunternehmen mit einer Erhöhung der Veranstaltungszahl um ca. sechs bis zehn pro Jahr.
Rechnet man also mit sechs zusätzlichen
Abenden, an denen diese Räumlichkeiten
gebucht werden, dann ergibt sich durch den
Entfall der Vergnügungssteuer ein Minus
von € 267.000,--. Bei zehn weiteren Veranstaltungen à € 50.000,-- wären es nur mehr
€ 67.000,--.
Ich hatte leider keine Möglichkeit nachzurechnen, welche Mehreinnahmen sich bei
den Sportwettautomaten ergeben könnten.
Ich gehe davon aus, dass nicht alle BetreiberInnen zusperren werden, wie sie es eigentlich im Vorfeld angekündigt haben.
Meine Recherche bei der Vertriebsagentur
"oeticket" hat ergeben, dass 60 % der Karten für Großveranstaltungen an KundInnen
verkauft werden, die ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt Innsbruck haben. 30 % werGR-Sitzung 13.07.2017
den nachweislich sogar von Personen erworben, die über 50 Kilometer von der Stadt
Innsbruck entfernt zuhause sind. Man kann
also davon ausgehen, dass diese TicketkäuferInnen in der Stadt Innsbruck übernachten und etwas konsumieren werden.
Hochgerechnet werden dabei bei einer
Großveranstaltung von den Gästen zwischen € 200.000,-- und € 300.000,-- ausgegeben. Diese Zahl kann man natürlich nicht
direkt in den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck aufnehmen. Ihr
wisst aber, dass diese Einnahmen sich in
der Kommunalsteuer und in der Wirtschaft
allgemein widerspiegeln.
Mit der Abschaffung der Vergnügungssteuer
entlasten wir die Kulturszene, wir eröffnen
dadurch die Möglichkeit, dass mehr und
Neues in der Stadt Innsbruck entstehen
kann. Zudem gehe ich auch davon aus,
dass der Entfall dieser Steuer auf längere
Sicht einen positiven wirtschaftlichen Effekt
mit sich bringt.
Ich hoffe, Ihr könnt die Zahlen nachvollziehen und diesem Bekenntnisantrag Eure Zustimmung geben.
Ich ersuche
um Annahme des Antrags.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Kollege GR
Mag. Jahn hat mit den Konzertveranstaltungen einen Teilbereich angesprochen, der
von der Vergnügungssteuer betroffen ist.
Hinsichtlich eines anderen Bereichs - nämlich dem der Lichtspiele bzw. Kinos -, hoffe
ich, dass wir diesen Antrag noch einmal genau unter die Lupe nehmen können und
eventuell anderweitig behandeln werden.
Zunächst eine allgemeine Betrachtung: Das
Thema Vergnügungssteuer ist virulent, seit
die sogenannte Spielbankenabgabe abgeschafft worden ist. In Unterlagen aus dem
Jahr 2012 habe ich Einträge dazu gefunden. Die Vergnügungssteuer beschäftigt
uns wirklich schon viele Jahre. Der ehemalige GR Hof hat im Juni 2010 einen Antrag
für die Besteuerung von Spieleapparaten
gestellt. Man sieht also, wie lange wir mit
diesem Thema schon befasst sind. Gott sei