Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.82

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Dank haben wir inzwischen die Automatensteuer einführen können. In diesem Gesetz
des Tiroler Landtags sind durchaus ein paar
positive Punkte enthalten, wenngleich die
Dinge für uns immer noch nicht umfassend
erledigt sind. Daher haben wir auch diese
Resolution verfasst.
Der ehemalige GR Mag. Abwerzger hat im
Juli 2013 eine Anfrage betreffend die Aufteilung der Vergnügungssteuer eingebracht.
Heuer, im Jahr 2017, haben wir auch schon
einige Anträge zu dieser Thematik bearbeitet. Gestellt wurden sie von den Innsbrucker
Grünen (GRÜNE) sowie GR Mag. Jahn und
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli.
Ich versuche noch einen Anlauf, denn ich
habe eine Bitte: Statt inhaltlich über den Antrag zu entscheiden, ersuche ich,
den Antrag dem Stadtsenat zur Vorberatung
zuzuweisen.
Damit haben wir immer noch die Möglichkeit
- wenn nach dieser Vorberatung keine andere Vorlage ausgearbeitet wird - hier im
Gemeinderat den Antrag so zu beschließen,
wie er heute schon vorliegt.
Im Vorfeld kam die Frage auf, warum denn
so lange nichts geschehen sei. Der Antrag
wurde am 22.06.2017 gestellt. Heute ist er
zur Behandlung auf der Tagesordnung. In
der Zwischenzeit, vor ca. zwei oder Wochen, wurde die Stellungnahme des Stadtsenates zur Gesetzesänderung an den Tiroler Landtag abgegeben. Wie schon ausgeführt, hat sich der Finanzausschuss des Tiroler Landtags für etwas anderes ausgesprochen gehabt. Daher wurde ein Abänderungsantrag eingebracht. Die ursprüngliche
Intention der Gesetzesänderung wurde
nach meinem Dafürhalten massiv ausgehöhlt und abgeschwächt.
Ich verweise aber darauf, dass es im Gesetz des Tiroler Landtags teilweise gute Ansätze gibt, gerade was den Bereich der
Spielautomaten anlangt. Wir sind einer Meinung, dass wir diese Szene in der Stadt Innsbruck eigentlich gar nicht haben wollen.
Alles, was damit zusammenhängt, ist unerträglich: Ob das Sportwetten sind oder reine
Glücksspiele mit drei zufällig nebeneinander
erscheinenden Vierkleesymbolen - die
Auswirkungen, die diese Spiele haben, sind
für die Teilnehmenden, die Gesellschaft und
die Wohnbevölkerung in der Umgebung der
GR-Sitzung 13.07.2017

Lokale zum Teil verheerend. Im Umfeld dieser Betriebe sind Menschen anzutreffen, die
sich in einer schwierigen sozialen Lage befinden. Viele dieser Einrichtungen verlocken
die SpielerInnen, ein ganzes Monatsgehalt
oder das gesamte Ersparte an einem Abend
zu verprassen. Wenn das eintritt, folgt quasi
zwangsläufig, dass in der Umgebung gehäuft nicht gesetzeskonforme Handlungen
getätigt werden, sprich strafrechtlich relevante Verfehlungen vermehrt vorkommen.
Ich habe eine Aufstellung über die Spielbankenabgabe bis zum Jahr 2011 gefunden. Alleine dieser Bereich ergab im Durchschnitt Einnahmen von über einer Million
Euro. Im Spitzenjahr erreichte man
€ 1,9 Mio. Würde man das auf die heutige
Zeit umrechnen, so ergäbe das eine wirklich
erkleckliche Summe für die Stadt Innsbruck.
Diese Abgabe ist ja insofern fair, als man
sie nicht zahlen muss, wenn man nicht
spielt. So gesehen ist es schade, dass diese Ausgleichszahlungen des Spielcasinos
eingestellt wurden.
GR Mag. Jahn hat von kleinen, mittleren
und großen Veranstaltungen gesprochen.
Ich bin dafür, dass diese Bereiche in der
zentralen Beschlussfassung verbleiben. Allerdings bitte ich dringend, in einer vertraulichen Sitzung eine Aufstellung über die Einnahmen aus unseren Kinos referieren zu
dürfen. Diese sind gewerbliche Betriebe. Mit
einem Federstrich würden wir alle Abgaben
hier abschaffen. Die Betroffenen werden
sich natürlich freuen, wenn durch einen einzigen Beschluss im Gemeinderat ein sechsstelliger Betrag plötzlich privatisiert wird.
Das kann aber doch nicht im Sinne des/der
ErfinderIn sein! Vielmehr müsste die Intention derjenigen, die die Vergnügungssteuer
bzw. Kartensteuer kritisieren, sein, eine gerechte Sachlage herzustellen.
Der Name Peter Lindner ist schon gefallen.
Bei den Konzertveranstaltungen kommt
aber nur ein kleiner Teil der an die Stadt Innsbruck aus diesem Bereich fließenden
Steuern zusammen. Allerdings werden die
VeranstalterInnen insofern ungerecht behandelt, weil sie ein ungleich höheres Risiko
und Eigenverantwortung zu tragen haben
als ein Kinobetrieb. Daher bitte ich eindringlich, diesen Antrag an den Stadtsenat weiterzureichen.