Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf
- S.83
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Die Gesetzeslage ändert sich mit
01.01.2018. Es war uns ein Anliegen, dass
die Vorschriften nicht während des laufenden Jahres geändert werden. Das hätte die
Verwaltung vor große Herausforderung gestellt. Ich könnte es einfach nicht verstehen,
wenn mit einem Federstrich die mittleren
sechsstelligen Beträge, die wir bei den Kinos lukrieren, einfach ausgelöscht werden.
Ich verweise auf die Entwicklungen bei der
damaligen Getränkesteuer. Ähnlich würde
es bei den Lichtspielen aussehen. Mit
01.01.2018 würde keine einzige Kinokarte
um die entsprechenden Prozente günstiger
werden. Berücksichtigen muss man außerdem, dass dadurch auch die Prädikatisierung der Filme entfällt. Wenn ich mir die
Entwicklungen nach Wegfall der Getränkesteuer ansehe, so haben die KonsumentInnen nichts davon gehabt und die Gemeinden mussten Einnahmenausfälle in Kauf
nehmen. Für die BürgerInnen wurde aber
nichts billiger! Das Geld ist irgendwo im
Zwischenbereich hängengeblieben.
Ich spreche nicht von kleinen und mittleren,
allenfalls sogar großen Veranstaltungen.
Mein Thema ist der Kinobereich, der bei uns
hinsichtlich Vergnügungssteuer doch recht
gewichtig ist. Bitte besprecht das noch einmal. Schaut es Euch genau an. Das Ganze
eilt nicht so besonders, es ist nicht wesentlich, ob wir den Antrag heute oder bei der
Sitzung im Oktober beschließen. Weist den
Antrag dem Stadtsenat zur Vorberatung zu!
Den Bereich der Kinos bitte ich, getrennt zu
behandeln.
In den Vorbesprechungen und Diskussionen haben wir das Thema Cinematograph
und Leokino gehabt. Sie haben einen höheren kulturellen Anspruch und nehmen eine
Bildungsaufgabe wahr. Aus diesem Grund
sind sie von der Steuer befreit. Amtsleiter
Mag. Glatzl hat eine Berechnung gemacht.
Die meisten Fragen zu dieser Thematik haben sich allerdings erst nach Beschlussfassung im Tiroler Landtag ergeben. Die Mag.Abt. IV, Gemeindeabgaben, hat berechnet,
welche Beträge das Metropol Multiplex jährlich für Filme zahlt, die ohne Abgabenpflicht
auch im Leokino gezeigt werden. In Summe
betrifft das nicht einmal 10 % und ist daher
zu vernachlässigen. Natürlich wurde das
aber thematisiert, da es hier eine gewisse
Ungleichbehandlung gibt. Ich darf an dieser
Stelle erwähnen, dass das Metropol MultiGR-Sitzung 13.07.2017
plex keine Subventionen erhält und das Leokino bzw. der Cinematograph schon. Man
müsste der Gerechtigkeit halber dann das
auch ändern. Viele Fragen sind hier zu klären. Gleichbehandlung zwischen einem
Programmkino und einem gewerblichen Betrieb ist allerdings schwer herzustellen. Es
geht heute um die Entscheidung, ob die
Stadt Innsbruck weiterhin diese Einnahmen
im sechsstelligen Bereich lukrieren kann.
Die Steuer wird nicht nur für Konzertveranstaltungen und Kinovorstellungen, sondern
auch für die Besichtigung von Sportanlagen
erhoben. Letztere machen einen nicht unerheblichen Anteil aus. TouristInnen kaufen
Tickets, um die Sportstätten zu sehen. Ich
denke, der Eintritt wird sicher nicht günstiger, wenn die Steuer wegfällt. Ich bitte daher, dass der Antrag noch einmal hinterfragt
wird. Wir sollten wirklich nicht alles über einen Kamm scheren. Bei der Getränkesteuer
wurde das so gemacht und im Nachhinein
war damit niemand so recht glücklich. Das
ersparte Geld kam nicht bei den BürgerInnen an, sondern verteilte sich auf viele einzelne Firmen. Bei den Gemeinden fehlte es
dann.
Auf Bundesebene hat man den Pflegeregress aufgehoben. Jetzt kommt man darauf,
mit wie vielen Schwierigkeiten und Unwegbarkeiten das einhergehen wird. Daher
warne ich vor einem übereilten Beschluss.
Zuerst muss man überlegen, welche Auswirkungen dieser Antrag haben wird. Sollte
man sich auf nichts Besseres einigen, kann
man immer noch bei diesem Wortlaut bleiben. Aber heute einen Beschluss zu fassen,
den man dann nochmals überarbeiten
muss, ist sicher keine gute Variante.
Mag. Glatzl hat ein paar Vorschläge ausgearbeitet. Sie lassen aber natürlich noch
Spielraum zu. Logischerweise werden durch
der Gesetzesänderung große Bereiche der
Vermögenssteuer wegfallen. Das ist von
uns allen gewünscht und war ja auch die
Grundlage dafür, letztlich die Glücksspielautomaten besteuern zu können.
GR Mag. Jahn geht davon aus, dass es
nach Wegfall der Vergnügungssteuer mehr
Veranstaltungen geben wird. Das wäre
durchaus wünschenswert. Im Jahr 2016 haben wir in der Stadt Innsbruck 1.760 Veranstaltungen gehabt, die vergnügungssteuerpflichtig waren. Im Jahr 2015 waren es
1.830 - also doch eine erkleckliche Anzahl.