Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.93

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- 533 -

Antwort: Unterstützung bei städtischen
Kinderkrippen: Innsbrucker soziale Dienste
GmbH (ISD); private Kinderkrippen: Dachverband private Kinderbetreuung.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 13.07.2017
wurde den Klubs und den nicht einem Klub
angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am
Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.
43.2

GfGR/71/2017
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Kostenkalkulation zur Linie 6
(GRin Eberl)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GRin Eberl und MitunterzeichnerInnen in der
Sitzung des Gemeinderates am 22.06.2017
eingebrachte Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage 1.: Wie hoch sind die betreffenden
Gesamtkosten für den aktuellen Betrieb der
Linie 6?
Antwort: € 1.491.151,85
Frage 2.: Wie teilen diese sich in Fixkosten
und variable Kosten auf?
Antwort: Bei den Gesamtkosten sind keine
Absetzung für Abnutzung (AfA) und keine
Investitionskosten enthalten.
Die Instandhaltungsfixkosten belaufen sich
auf € 787.079,-Damit ergeben sich variable Kosten für Personal, Instandhaltung, Energie und Treibstoffe, Haltestellenausrüstung etc. von
€ 704.372,85.
Frage 3.: Welche Posten finden sich unter
den Fixkosten? Sind unter den Fixkosten
auch Investitionen angeführt, die in der Vergangenheit getätigt wurden: z. B. Streckensanierung, Fahrzeugbeschaffung usw.?
Antwort: Nein, es sind keine Investitionskosten enthalten, die in der Vergangenheit
getätigt wurden.
Frage 4.: Wie hoch sind diese Investitionskosten und wie hoch ist der Anteil, der aus
Bundesfördermitteln oder anderen Fördermitteln finanziert wurde bzw. wird?
GR-Sitzung 13.07.2017

Antwort: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 3.
Frage 5.: In welchen Jahren wurden diese
Investitionen getätigt?
Antwort: Entfällt, siehe dazu Antwort zu
Frage 3.
Frage 6.: Welche Posten finden sich unter
den variablen Kosten? Wie hoch ist der Anteil der variablen Kosten, der aus Fördermitteln finanziert wird?
Antwort: Es gibt keine Fördermittel vom
Bund zur Abdeckung von variablen Kosten.
Frage 7.: Wie ändern sich die veranschlagten Fixkostenanteile je nach Betriebsmodell? (Jetziger Betrieb - reduzierter Betrieb
gemäß Stadtsenatsvorlage - erweiterter Betrieb?)
Beispielvorschlag erweiterter Betrieb:
-

Durchbindung in die Stadt im Rahmen
der Linie 1

-

Auffüllen der Bedienungslücken durch
drei zusätzliche Fahrten morgens (davon zwei vor der derzeit ersten Fahrt,
die dritte danach) und eine Zusatzfahrt
eine Stunde später nach der derzeit
letzten Fahrt, im Winter also drei zusätzliche Fahrten abends.

Antwort: Die Fixkosten würden dieselben
bleiben.
Frage 8.: Welche zusätzlichen Ausgaben
bzw. Einsparungen bei den variablen Kosten würden die alternativen Betriebsmodelle
(reduzierter bzw. erweiterter Betrieb) zur
Folge haben?
Antwort: Dies hängt von den eingesetzten
Betriebsmitteln bzw. Betriebszeiten und den
gefahrenen Kilometern ab.
Wird bei einer Erweiterung eine zusätzliche
Bahn benötigt? Wie oft verkehren die Bahnen? Wie viele Kilometer legen sie zurück?
Die Kosten können erst dann ermittelt werden, wenn all diese Fragen beantwortet
sind.