Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf
- S.99
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 539 -
Innsbruck ohne Unterbrechungen zu gewährleisten.
a
Mag. Yildirim, Blaser-Hajnal, MAS, Buchacher, Eberl, Müller und Pechlaner, alle eigenhändig
Der Kriterienkatalog für eine positive Erledigung von Anträgen auf Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß § 45 Abs. 4a
Straßenverkehrsordnung 1960 bzw. § 6
Abs. 3 Tiroler Parkabgabegesetz 2006 umfasst Betriebe und Institutionen sowie gemeinnützige Vereine und verschiedene Personen- bzw. Berufsgruppen, wie zum Beispiel Pflege- und Betreuungsdienste, Angehörige verschiedener Facharztgruppen etc.
Die angestrebte Ausnahmebewilligung soll
ausschließlich für den Dienst der GerichtsvollzieherInnen im Vollzugsgebiet der Stadt
Innsbruck zur Verfügung stehen, damit sie
die Amtshandlung so verrichten können, wie
dies von allen Parteien erwartet wird.
Dazu wird erwähnt, dass sehr viele Tätigkeiten auch im Rahmen von Anträgen der
Stadtgemeinde Innsbruck und der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
(zwangsweise Räumungen) durchzuführen
sind.
Problematisch ist, dass während einer Vollzugshandlung nie genau abschätzbar ist,
wie lange eine Amtshandlung dauern wird.
Häufig kommt es vor, dass eine Parkgebühr
für einen längeren Zeitraum entrichtet wird,
die Amtshandlung jedoch nur ein paar Minuten in Anspruch nimmt. Andererseits kann bei Überschreiten der bezahlten Parkzeit der Vollzugsort nicht verlassen werden; es
kommt unweigerlich zu Verwaltungsstrafen.
In den Städten Salzburg, Linz und Kufstein
wurden entsprechende Ausnahmebewilligungen zum unbeschränkten Parken in
Kurzparkzonen für die genannte Berufsgruppe erteilt.
45.7
GfGR/93/2017
Höhenstraße, Errichtung eines
Gehsteiges zwischen Höttinger
Steinbruch und Hausnummer 80
(GRin Blaser Hajnal, MAS)
GRin Blaser Hajnal, MAS: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen
folgenden Antrag:
GR-Sitzung 13.07.2017
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit den
zuständigen Stellen Gespräche aufzunehmen, um den Gehweg entlang der Höhenstraße ab Höttinger Steinbruch in Richtung
Hungerburg bis Hausnummer 80 weiterzuführen und damit die Sicherheit für den
FußgängerInnenverkehr zu gewährleisten.
Blaser-Hajnal, MAS, Buchacher, Eberl, Müller, Pechlaner und Mag.a Yildirim, alle eigenhändig
Die Höhenstraße verfügt über keinen
durchgehenden Gehweg. Besonders prekär
ist die Situation ab Höttinger Steinbruch in
Richtung Hungerburg bis Hausnummer 80,
wo sich immer wieder einzelne FußgängerInnen oder ganze Personengruppen in den
kurvigen, unübersichtlichen Teilen der Höhenstraße bewegen. Dies führt - erst recht
nachts - zu gefährlichen Begegnungen zwischen Autos beziehungsweise Bussen und
FußgängerInnen.
Verschärft wird die Situation durch den Umstand, dass die sichere Wegverbindung auf
die Hungerburg ab Höttinger Steinbruch
schlecht signalisiert, ungenügend ausgebaut sowie nicht beleuchtet ist und daher
bestenfalls von ortskundigen AnwohnerInnen genutzt wird.
Angesichts des Umstands, dass der FußgängerInnenverkehr von beziehungsweise
auf die Hungerburg durch das wachsende
touristische und gastronomische Angebot
stetig wächst, ist eine Beseitigung der Gefahrenstelle dringend erforderlich.
45.8
GfGR/94/2017
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Wertstoffsammelsystem, Änderung der Zuständigkeit
für die Bereitstellung der Tonnen
am Entsorgungstag
(GRin Gregoire)
GRin Gregoire: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, im
Rahmen ihrer faktischen Einflussmöglichkeiten als Vertreterin der MehrheitsAktionärin Stadt Innsbruck auf die zuständi-