Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.101

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- 541 -

Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin und StR Pechlaner
werden beauftragt, die Einrichtung einer
ganzjährig betriebenen niederschwelligen
Tagesaufenthaltsstätte analog zur bereits
bestehenden Teestube des Vereins für Obdachlose in der Kapuzinergasse 45 zu erwirken.
Buchacher, Blaser Hajnal, MAS, Eberl, Müller, Pechlaner und Mag.a Yildirim, alle eigenhändig
Die Einrichtung einer ganzjährig betriebenen niederschwelligen Tagesaufenthaltsstätte für akut wohnungslose, von Wohnungslosigkeit bedrohte und potenziell
wohnungslose Menschen sowie für Menschen, die einsam, alleinstehend und familienlos sind, wenig Geld zur Verfügung haben und nicht wissen, wo sie sonst hingehen könnten, ist ein Gebot der Stunde.
Die Zahl der Betroffenen steigt stetig und
die bereits bestehende Teestube des Vereins für Obdachlose, die sich dieser Klientel
annimmt, ist schon weit über ihre Kapazitätsgrenze frequentiert.
Die Einrichtung eines zweiten "geschützten
Raumes ohne Konsumzwang" würde auch
eine Entlastung des bestehenden Standortes in der Kapuzinergasse 45, des öffentlichen Raumes sowie für AnrainerInnen mit
sich bringen.
45.10 GfGR/96/2017
Höhenstraße, Parkplatz östlich
Hausnummer 125 (ehemaliger Supermarkt), Errichtung von gemeinnützigem Wohnbau
(GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:

SPAR-Supermarktes an der Höhenstraße 125 befindet, die Errichtung von gemeinnützigem Wohnbau realisierbar ist.
Buchacher, Blaser Hajnal, MAS, Eberl, Müller, Pechlaner und Mag.a Yildirim, alle eigenhändig
Aufgrund der starken Nachfrage am Wohnungsmarkt und der stetig steigenden
Wohnkosten ist es notwendig, in allen
Stadtteilen Möglichkeiten zur Errichtung von
gemeinnützigem Wohnbau zu prüfen, so
auch auf der Hungerburg.
Der öffentliche städtische Parkplatz an der
Höhenstraße 125 wurde laut Anfragebeantwortung vom 16.11.2016 "als Hilfestellung
zur Etablierung des Lebensmittelmarktes
der SPAR-Österreichische Warenhandels
Aktiengesellschaft 2003 [...] für die Dauer
der Marktnutzung zu günstigen Konditionen
überlassen". Seit der Schließung der SPARFiliale im Dezember 2016 erzielt die städtische Fläche daher keinen Mehrwert im öffentlichen Interesse, der über die reine
Parkplatznutzung hinausginge.
Um die bestmögliche Nutzung der betreffenden Fläche im Sinne der Innsbrucker
Bevölkerung zu gewährleisten, gilt es, die
Möglichkeit zur Errichtung gemeinnützigen
Wohnbaus zu prüfen. Sollten weiterhin öffentliche Parkplätze in diesem Bereich benötig werden, könnten diese in den künftigen Wohnbau integriert werden. In der genannten Anfragebeantwortung wird außerdem darauf hingewiesen, dass die Geschäftsfläche des ehemaligen Lebensmittelmarktes selbst als Wohngebiet gewidmet
sei und (unter Voraussetzung der Bewilligung in einem Bauverfahren bzw. im Einvernehmen mit der Eigentumsgesellschaft)
im Sinne des Flächenwidmungsplans genutzt werden könne. Diese Möglichkeit gilt
es im Zusammenhang mit der künftigen
Nutzung der Parkfläche ebenfalls zu prüfen.

Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, mit allen
GrundeigentümerInnen und zuständigen
Stellen in Kontakt zu treten, um zu prüfen,
inwieweit auf dem öffentlich städtischen
Parkplatz, der sich östlich des ehemaligen

45.11 GfGR/97/2017
Cinematograph, Verlegung des
Standorts in die Räumlichkeiten
der Mag.-Abt. V, Stadtbücherei,
Colingasse 5a (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:

GR-Sitzung 13.07.2017