Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.60

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 587 -

der anderen Seite Personen, die auch
Kleingärten betreiben, denen es aber nicht
um die eigentümlichen Grenzen geht, weil
sie miteinander etwas schaffen wollen. Das
ist ein Erfolgsmodell, wie wir bereits gesehen haben. Wenn etwas so gut funktioniert
und sich bei über 7.000 m2 eignet, ist dieses
Konzept unbedingt weiter zu forcieren.
Ich will nicht sagen, dass die anderen Möglichkeiten schlecht sind, nur kann man
durchaus überlegen, dass die Stadt Innsbruck Angebote schaffen soll, wo alle miteinander "gartelen" können, anstatt drei Jahre
auf einen Schrebergarten zu warten. Die
anderen haben dadurch überhaupt nicht
weniger Lebensqualität, sondern meiner
Meinung nach sogar eine viel größere.
Gerade letzte Woche war ich noch einmal
zu Gast beim Projekt "Inns" Gartl", wo ich
gesehen habe, mit welchem Leuchten in
den Augen die Leute darüber erzählen.
Neue Freundschaften wurden geschlossen,
Toleranz und Verständnis für NachbarInnen
wurde aufgebaut. Das ist eine tolle Sache
mit Zukunftskonzept. Daher habe ich diesen
Abänderungsantrag eingebracht. Wenn ich
Euch nicht überzeugen konnte, dann stimme ich dem Hauptantrag auch zu, aber ich
würde an anderen Ideen lieber festhalten.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
FPÖ, 8 Stimmen; gegen GR Onay):
Der Abänderungsantrag von GR Onay (Seite 584) wird abgelehnt.

ten für das erweiterte und sanierte Vereinsheim Arzl zustimmend zur Kenntnis. Die Landeshauptstadt Innsbruck
übernimmt die Einrichtungskosten in
Höhe von € 305.000,--.
2.

Der Stadtsenat genehmigt aufgrund der
Dringlichkeit gemäß § 33 Abs. 1 des
Innsbrucker Stadtrechts 1975 (IStR) einen Nachtragskredit in Höhe von
€ 305.000,-- zur Finanzierung der Einrichtungskosten (Vp. 5/894000775000). Die Bedeckung dieser Kosten
erfolgt durch Aufnahme eines Kommunaldarlehens.

3.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz,- Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der finanziellen Abwicklung beauftragt.

4.

Die Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IIS) wird aufgefordert, bei den
Einrichtungskosten ein Einsparungsvolumen von 15 % zu erwirken.

Bgm. Willi: Die Mittel für das Vereinsheim
Arzl haben wir hiermit zur Verfügung gestellt.
Die Eröffnung wird am 11.11.2018 um
09:30 Uhr in Arzl mit einem landesüblichen
Empfang stattfinden. Alle Mitglieder des
Gemeinderates bekommen eine Einladung.
26.

Innsbrucker Kommunalbetriebe
(IKB) AG und Kartenverbund Freizeitticket Tirol, Fortsetzung der
Kooperation

Beschluss (bei Stimmenthaltung FPÖ,
8 Stimmen; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.10.2018 (Seite 583) wird angenommen.
25.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.09.2018:
1.

Die Landeshauptstadt Innsbruck gewährt der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) in den Jahren 2019 bis
2021 für die Teilnahme der Hallen- und
Freibäder am Kartenverbund Freizeitticket Tirol einen Zuschuss von jährlich
€ 60.000,--. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kartenverbund Freizeitticket Tirol in diesem Zeitraum einen
jährlichen Beitrag von € 275.000,-- leistet.

2.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit

IV 11280/2018
Vereinsheim Arzl, Kosten für Einrichtung und Medientechnik im
Neubau/Bestand

Notrechtsverfügung des Stadtsenates vom
08.08.2018 gemäß § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
1.

Der Stadtsenat nimmt den vorliegenden Projektbericht der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) vom
12.06.2018 über die Einrichtungskos-

GR-Sitzung 11.10.2018

IV 12933/2018