Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.124

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- 651 -

genommen, um weitere Unfälle von
PassantInnen zu vermeiden?
11. Wie definiert die Innsbrucker Stadtregierung den Begriff "große Baustellen"
und worin unterscheiden sich "große
Baustellen" von "kleinen Baustellen",
die Innsbrucker Innenstadt betreffend?
12. Gab es bereits vor dem Beginn der
Umbauarbeiten Zahlungen an das Architekturbüro - AllesWirdGut Architektur
ZT GmbH Wien München - bzw. an die
ausführenden Firmen. Wenn ja, in welcher Höhe?

meinderatsfraktion folgende Anfrage an den
Bürgermeister der Stadt Innsbruck:
1.

Wie hoch waren die Einnahmen der
Stadt Innsbruck mit den Parkautomaten 2015?

2.

Wie hoch waren die Einnahmen der
Stadt Innsbruck mit den Parkautomaten 2016?

3.

Wie hoch waren die Einnahmen der
Stadt Innsbruck mit den Parkautomaten 2017?

4.

Wie hoch waren die Einnahmen der
Stadt Innsbruck aus den Verwaltungsabgaben (Anwohnerparkkarten) 2015?

5.

Wie hoch waren die Einnahmen der
Stadt Innsbruck aus den Verwaltungsabgaben (Anwohnerparkkarten) 2016?

6.

Wie hoch waren die Einnahmen der
Stadt Innsbruck aus den Verwaltungsabgaben (Anwohnerparkkarten) 2017?

7.

Wie hoch waren die Einnahmen durch
Strafgelder aus gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen, welche durch die G4S
eingenommen wurden

8.

Wie hoch waren die Einnahmen durch
Strafgelder aus gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen, welche durch die G4S
2016 eingenommen wurden

9.

Wie hoch waren die Einnahmen durch
Strafgelder aus gebührenpflichtigen
Kurzparkzonen, welche durch die G4S
2017 eingenommen wurden?

13. Wenn ja - in welcher Höhe wurden diese Zahlungen durchgeführt?
14. Wann wurde das Architekturbüro - AllesWirdGut Architektur ZT GmbH Wien
München - mit der Planung und Durchführung der Umbauarbeiten beim
Brunnen in der Maria-Theresien-Straße
beauftragt? (Datum)
15. Gab bzw. gibt es eine rechtliche Beurteilung einer/s Sachverständigen, ob
nach Beendigung der Umbauarbeiten
der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 28.03.2017 entsprochen wird und die Stadt Innsbruck
rechtlich abgesichert ist?
16. Wenn nein, warum nicht, und wer haftet im Falle, dass der Entscheidung des
Obersten Gerichtshofs (OG)H vom
28.03.2017 bzw. anderen gesetzlichen
Bauvorschriften wieder nicht entsprochen wurde, und die Stadt Innsbruck
aufgrund von möglichen neuerlichen
Klagen wieder Schadenersatzforderungen etc. bezahlen muss, mit den Folgen, dass der Brunnen in der MariaTheresien-Straße neuerlich umgebaut
werden muss?
Depaoli, eigenhändig
56.10 GfGR/117/2018
Parkraumbewirtschaftung, Höhe
der Einnahmen (GR Depaoli)
GR Depaoli: Um für den Innsbrucker Gemeinderat eine Arbeitsbasis zu schaffen,
auf welcher man konkret über die Neugestaltung der Innsbrucker Parkraumbewirtschaftung diskutieren kann, stellt die GeGR-Sitzung 11.10.2018

10. Wie hoch waren die Einnahmen durch
Strafgelder aus gebührenfreien Kurzparkzonen, welche mittels der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) 2015
eingenommen wurden?
11. Wie hoch waren die Einnahmen durch
Strafgelder aus gebührenfreien Kurzparkzonen, welche mittels der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) 2016
eingenommen wurden?
12. Wie hoch waren die Einnahmen durch
Strafgelder aus gebührenfreien Kurzparkzonen, welche mittels der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) 2017
eingenommen wurden?
13. Wie viele Parkautomaten sind derzeit in
Innsbruck aufgestellt? (Bitte um Auf-