Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.8

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- 173 -

die Möglichkeit des Minderheitenvotums,
und damit möchte ich die Behauptung
bestreiten, dass dieser Antrag unzulässig
sei.
Der Gemeinderat kann in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches
seine Meinung äußern und der Frau
Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin
eine Handlungsweise empfehlen.
Eine Zuständigkeit des Stadtsenates
schließt eine Meinungsäußerung des
Gemeinderates keineswegs aus, sonst
wären wir bei einer so restriktiven Auslegung des Innsbrucker Stadtrechtes, dass
der Gemeinderat in allen diesen Fragen
überhaupt nichts mehr zu sagen hätte.
Ich habe kein Problem damit, dass die
Mehrheit des Gemeinderates diesem
Antrag nicht zustimmt, aber unzulässig ist
er deshalb nicht.
Es mag sein, dass der Antrag etwas
unsauber formuliert ist, was die Passage
mit der politischen Funktion angeht.
Gemeint war jedenfalls, dass der Grund
der Entsendung in die genannten Aufsichtsräte die Ausübung eines politischen
Mandates war. Das war der tiefere Sinn
dieser etwas verkürzten Formulierung.
Es ist schon auch uns Grünen klar, dass
der Aufsichtsrat kein politisches Gremium
ist, aber sowohl Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger als auch Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer haben darauf hingewiesen, dass in bestimmte Aufsichtsräte
politische Funktionstragende aufgrund
ihrer politischen Funktion und nicht
aufgrund ihres Fachwissens entsandt
worden sind.
GR Mair: Wie immer hat mich GR
Mag. Fritz völlig richtig interpretiert: Es
ging darum, dass die Entsendung
aufgrund der Ausübung einer politischen
Funktion geschehen ist, und nicht darum,
dass der Aufsichtsrat ein politisches
Gremium sei.
Es ist Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
auch unbenommen einen Abänderungsantrag zu stellen, in dem es heißt, der
Gemeinderat empfiehlt dem Stadtsenat
folgende Vorgangsweise, usw.
(Bgm. Zach: Also wirklich!)

Abänderungsanträge können sie ja auch
stellen, und ich habe kein Problem damit,
weil damit mein Anliegen verfolgt wird.
Aber gut, ich nehme zur Kenntnis, dass
Dr. Bielowski ein Fachmann ist, der sich
keiner Partei verpflichtet fühlt. Das waren
die Ausführungen von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, und das nehme ich zur
Kenntnis.
Ebenso, dass er Experte für Marketing,
Kommunalbetriebe, Messe- und Kongresswesen, Flughäfen und Bauwirtschaft
ist. Mit dem Stand vom 16.10.2006 war er
meines Wissens noch in der Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH (IMG). Sie
können mich aber gerne aufklären, auch
ich kann ja im Gemeinderat etwas
dazulernen.
(Bgm. Zach: Da haben sie Recht!)
Die Entsendung von Dr. Bielowski war
damals vollkommen gerechtfertigt, aber
jetzt bietet sich die Chance, eine Neubesetzung vorzunehmen. Dann kann man
alle angesprochenen Fragen diskutieren,
ob man Fachleute, politische Funktionstragende, oder auch einmal eine Frau in
Aufsichtsräte entsenden will.
Bgm. Zach: GR Mair, sie werden es nicht
glauben, ich war schon lange vor ihrer Zeit
Aufsichtsratsvorsitzende. Wir haben
immer wieder Frauen in den Aufsichtsräten, dazu brauchen wir ihren Input nicht.
StR Mag. Schwarzl: Es ist wirklich lustig,
wie jetzt herumgeredet wird über das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, das Aktiengesetz usw.
Wenn man das Minderheitenvotum per
Koalition verboten hat, dann vergisst man
auch gleich auf die Zuständigkeiten des
Gemeinderates. Nun gut, das ist jetzt nun
einmal so. Damit müssen wir uns abfinden.
Wie hier argumentiert worden ist, ist nichts
anderes, als dass eine politische Funktion
von Dr. Bielowski in den genannten
Aufsichtsräten im Nachhinein in eine
Bürger- und Expertenfunktion uminterpretiert wird.
In all diese Aufsichtsräte ist er nicht
bestellt worden, weil er ein herausragender Experte war, sondern weil er Bgm.Stellv., Wirtschaftsstadtrat, Tourismus-

GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)