Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.9

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- 174 -

stadtrat, Sportstadtrat usw. war. Das ist ja
auch in Ordnung, dass man Fachleute und
Politiker mischt.
Es ist aber nicht in Ordnung, wenn man
bei "Für Innsbruck" jetzt keinen geeigneten
Nachfolger findet, und Dr. Bielowski auf
einmal als Experten und Fachmann in den
Aufsichtsräten belässt.
Das kostet uns hier im Gemeinderat doch
alle ein mitunter offenes, mitunter hinter
vorgehaltener Hand verstecktes Schmunzeln.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
will die Diskussion nicht unnötig in die
Länge ziehen, aber eine Replik ist
notwendig.
Ich bin ja sehr froh über den Ordnungsruf
von GR Mag. Fritz, die Funktion als
Aufsichtsrat nicht als politische Funktion
zu werten. Das verringert meine Erschütterung, die sich gleich wieder steigert,
wenn ich höre, wie StR Mag. Schwarzl
sagt, dass es ja eigentlich nicht so wichtig
sei, was in den Gesetzen steht und was
rechtens ist.
Wir haben die Gesetze zu beachten,
immerhin haben wir darauf den Eid
geleistet, und in rechtlicher Hinsicht darf
ich noch GR Mag. Fritz antworten, mit
dem ich immer wieder interessante
Diskussionen zu rechtlichen Themen
führen darf.
In diesem Fall hat er allerdings nur die
Hälfte der betreffenden Bestimmungen
aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 vorgelesen. Da steht, dass
der Gemeinderat das oberste Organ im
eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde
ist. Weiters, dass er zur Beschlussfassung
und Überwachung der Vollziehung in allen
Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde berufen ist, - und
dann geht es weiter -, soweit die Beschlussfassung nicht ausdrücklich einem
anderen Organ zugewiesen ist.
Im vorliegenden Fall haben sie, GR
Mag. Fritz, vorhin ausdrücklich verlesen,
dass gem § 28 Abs 2 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 der
Stadtsenat für die Entsendungsrechte
berufen ist. Es liegt ein Widerspruch in
ihrer Argumentation vor, und darüber

können wir und anschließend noch trefflich
unterhalten.
Das Argument des Minderheitenvotums
wurde von StR Mag. Schwarzl insofern
falsch verwendet, als es in jenen Angelegenheiten, in denen es keine übergeordnete Instanz gibt, auch kein Minderheitenvotum geben kann. Das steht ausdrücklich
so im Gesetz, und es geht auch kraft der
Logik nicht. (Unruhe im Saal)
Bgm. Zach: Bitte keine künstlichen
Aufregungen, melden sie sich zu Wort,
wenn sie etwas zu sagen haben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Im
Übrigen drücken wir unser Wohlwollen
gegenüber den Grünen dadurch aus, dass
wir diesen Antrag trotz der Bedenken über
die Zulässigkeit einer Behandlung
zugeführt haben.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
Bgm. Zach: Ich bedanke mich als
Debattenrednerin bei GR Mair, weil er
durch seinen Antrag Gelegenheit gibt,
wieder einmal ein Thema ausführlich zu
behandeln, dass wir schon früher eingehend diskutiert haben.
Ob sie es glauben oder nicht, GR Mair, es
hat schon damals Leute in ihrer Fraktion
gegeben, die ein hervorragendes Fachwissen hatten, obwohl sie eine politische
Funktion ausübten.
Man muss über diese Dinge öfter sprechen, da auch hier im Gemeinderat junge
Menschen nachwachsen, die bereit sind,
Verantwortung zu übernehmen.
Juristisch ist die Frage ausdiskutiert, und
ich bin sehr dankbar dafür, dass wir derart
juristisch hoch gebildete Personen unter
uns haben, auch wenn das am Beschluss
nichts ändern wird.
Was hat denn überhaupt dazu geführt,
dass wir Bereiche in Unternehmungen
ausgelagert haben? Die Tatsache, dass
dort viel besser wirtschaftlich gearbeitet
werden kann. Früher bin ich oft als
interessierte Zuhörerin im Gemeinderatssaal gesessen und habe zugehört, wie

GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)