Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.160
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Das ist eine wichtige Maßnahme, da die tatsächliche Gefährdung eines Hundes eng
mit der/dem jeweiligen Tierhalterln in Zusammenhang steht.
Mit diesem Antrag soll geprüft werden, inwieweit die Stadt Innsbruck über Möglichkeiten der Einführung einer ähnlichen Regelung wie in Wien verfügt. In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg werden folgende
Hunderassen als gefährlich oder potentiell
gefährlich eingestuft und sollten bei der Prüfung berücksichtigt werden:
American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier "Bandog", Bullterrier, Dogo
Argentino, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa lnu, Bullmastiff, Fila Brasileiro,
Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Dogue de bordeaux, Rhodesian Ridgeback.
Bgm. Willi: Wir sind damit am Ende der
Tagesordnung. Ich schließe die öffentliche
Sitzung.
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Der Bürgermeister:
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GR-Sitzung 11 .10.2018