Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.165
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(zu Punkt 16.)
Anlage 2
Entwurf
Verordnung, mit der die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker
Marktordnung 1999 - IMO 1999) geändert wird
(Beschluss des Gemeinderates vom …)
Artikel I
Die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker Marktordnung 1999 - IMO
1999, Gemeinderatsbeschluss vom 15.07.1999 in der Fassung der Beschlüsse vom
21.06.2001, 19.05.2011 und 27.02.2014) wird wie folgt geändert:
1. Die Promulgationsklausel hat zu lauten:
„Auf Grund der §§ 286 Abs. 1, 289 und 293 der Gewerbeordnung 1994, BGBl.
Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018, und des § 19 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975, LGBl. Nr. 53/1975, zuletzt geändert
durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2017, wird nach Anhörung der Wirtschaftskammer Tirol,
der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol und der Landwirtschaftskammer Tirol
verordnet:“
2. In § 1 Abs. 3 wird das Zitat „BGBl. I Nr. 125/2013“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 45/2018“
ersetzt.
3. In § 3 Abs. 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „und dem Automarkt“ durch die Wortfolge
„dem Automarkt und dem Greif-Flohmarkt“ ersetzt.
4. In § 3 Abs. 4 hat der zweite Satz zu lauten:
„Spielautomaten (§ 2 Abs. 6 Tiroler Veranstaltungsgesetz 2003, LGBl. Nr. 86/2003,
zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 109/2017) dürfen auf Märkten (§ 2 Abs. 1 IMO 1999)
nicht betrieben werden.“
5. In § 5 Abs. 3 wird das Zitat „zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 33/2013“ durch
das Zitat „zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 42/2018“ ersetzt.
6. In § 5 Abs. 6 wird das Zitat „zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 33/2013“
durch das Zitat „zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 42/2018“ ersetzt.
7. In § 8 Abs. 1 Z 4 wird nach dem Wort „Karwoche,“ die Wortfolge „der zweiten ganzen
Augustwoche“ durch die Wortfolge „in der 32. Kalenderwoche“ ersetzt.