Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.183
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(bestimmten) Entscheidungsbefugnissen nahmen die Gesellschafter
der IIG KG mit Beschlüssen vom 26.04.2005 bzw. 08./13.07.2009
wahr.
Jahresabschluss
In Verbindung mit der gesetzlichen Rechnungslegungsverpflichtung
gemäß § 189 UGB bestimmt § 222 Abs. 1 leg. cit., dass die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss in den
ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr aufzustellen haben.
Diese zeitliche Vorgabe wurde vom Geschäftsführer der IIG bei der
Erstellung der Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2016 und
2015 beachtet.
Abschlussprüfung für
die Geschäftsjahre
2015 und 2016 –
Erteilung
uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk
Infolge der unternehmensrechtlichen Verpflichtung zur Rechnungslegung nach § 189 UGB gelangen bei der IIG KG auch die Bestimmungen nach § 268 Abs. 1 UGB zur Anwendung, wonach der Jahresabschluss und der Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen
sind. Aufgrund der Kategorisierung der IIG KG als „große Gesellschaft“
nach § 221 UGB wurde diese Pflichtprüfung der Jahresabschlüsse von
einem Wirtschaftsprüfer nach § 268 ff UGB (auch) für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 vorgenommen. Dabei wurde von ihm jeweils der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Prüfung und
Feststellung des
Jahresabschlusses
Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Prüfung und
Feststellung des Jahresabschlusses, die Entscheidung über die Ergebnisverwendung und die Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrates wird auch für die IIG KG § 35 Abs. 1 Z 1 GmbHG praktiziert. Demnach sind die obigen Gesellschafterbeschlüsse in den ersten
acht Monaten eines Geschäftsjahres für das abgelaufene Geschäftsjahr zu fassen. Die dahingehende Prüfung der Kontrollabteilung zeigte,
dass (auch) in Verbindung mit den Jahresabschlüssen der Geschäftsjahre 2015 und 2016 diese gesetzlich normierte Frist eingehalten worden ist.
Offenlegung des
Jahresabschlusses
Der in § 277 UGB gesetzlich bestimmten Frist zur Offenlegung des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes beim Firmenbuch spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag wurde (auch) für die prüfungsrelevanten Jahre 2015 und 2016 entsprochen.
2.3 Innsbrucker Immobilien GmbH
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Gesellschaftsvertrag /
Gesellschafter /
Stammeinlage
Der seit der letzten Prüfung in unveränderter Fassung bestehende Gesellschaftsvertrag datiert vom 25.10.2002. Einzige Gesellschafterin der
IIG ist die Stadt Innsbruck. Die von ihr voll geleistete Stammeinlage
beläuft sich auf € 50.000,00.
Organe
Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Geschäftsführung
Im Vergleich zur letzten Prüfung der Kontrollabteilung im Jahr 2008
ergab sich im Bereich der Geschäftsführung ein personeller Wechsel.
Der Vertrag des zum damaligen Prüfungszeitpunkt amtierenden Geschäftsführers endete nach einem 5-jährigen Zeitraum per 30.04.2009
durch Zeitablauf.
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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