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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.187

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Der zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung aktuellste jährliche
(umfangreich und detailliert gestaltete) IIG-Personalbericht 2016 des
Servicebereiches Controlling / Personal führte dazu aus, dass die IIG
KG bereits seit Mai 2013 die Quote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllt. Im Detail ergab sich für die IIG KG in
allen Monaten des Jahres 2016 eine Pflichtzahl von drei zu beschäftigenden begünstigten Behinderten. Im Dezember 2016 als letztem Monat der Betrachtungsperiode des Jahres 2016 beschäftigte die IIG KG
tatsächlich 4 begünstigte behinderte Personen.
Arbeitslöhne an Dienstnehmer, die als begünstigte Behinderte gemäß
den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes gelten, sind
sowohl nach dem Kommunalsteuergesetz 1993 i.d.g.F. als auch nach
dem FLAG 1967 i.d.g.F. von der Entrichtung der Kommunalsteuer und
des Dienstgeberbeitrages befreit. Die dahingehende Prüfung der bei
der IIG KG vollzogenen Bezugsabrechnungen betreffend die zum Prüfungszeitpunkt beschäftigen begünstigten Behinderten ergab keine
Beanstandungen.
3.3 Personalkosten
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IIG KG-eigene
Bedienstete vs.
dienstzugewiesene
städtische Bedienstete

Als Kosten für Personal schlagen in der IIG KG einerseits ihre
eigenen – also in einem Dienstverhältnis zur IIG KG stehenden – Beschäftigten zu Buche. Deren Personalkosten scheinen unmittelbar als
Personalaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung der IIG
KG auf.
Andererseits stehen städtische Bedienstete im Dienststand der IIG KG,
welche im Zuge der Gründung dieser Gesellschaft mittels Landesgesetz zur Dienstleistung zugewiesen worden sind. Aus abrechnungstechnischer Sicht ist dabei wesentlich, dass die Personalkosten dieser
dienstzugewiesenen städtischen Dienstnehmer zunächst vollständig
von der Stadtgemeinde Innsbruck als deren Dienstgeberin getragen
werden. Ein teilweiser Ausgleich erfolgt über die Verrechnung des so
genannten „Überschussvorab“, im Zuge dessen ein gewisser Anteil der
Personalkosten städtischer Bediensteter an die Stadt Innsbruck zurückfließt. Dieser Anteil wird nach Maßgabe des Tätigwerdens der
städtischen Bediensteten für die IIG KG bzw. gegenüber Dritten ermittelt.

Personalaufwendungen
gemäß IIG-Personalbericht 2016

Den Angaben im IIG-Personalbericht 2016 zufolge waren im prüfungsrelevanten Wirtschaftsjahr 2016 (bzw. als Vergleich dazu im Geschäftsjahr 2015) gesamte Personalkosten im Ausmaß von € 7.625.776 (Vorjahr: € 7.517.491) zu verzeichnen. Von dieser Gesamtsumme entfiel
ein Betrag von € 5.269.923 (Vorjahr: € 5.069.673) auf IIG KG-eigenes
Personal und ein Betrag von € 2.355.853 (Vorjahr: € 2.447.818) auf
dienstzugewiesenes städtisches Personal.

Rückfluss an die
Stadt Innsbruck
im Rahmen der
„Überschussverteilung“

Im Zusammenhang mit den angeführten Personalkosten für städtische
Bedienstete ist im Wege der Überschussverteilung für das Jahr 2016
an die Stadt Innsbruck ein Gesamtbetrag von € 1.118.835,02 (Vorjahr:
€ 1.103.485,48) zurückgeflossen.

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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