Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.192
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Personen infolge diverser Austrittsgründe (bspw. Pensionierung,
Rückwechsel zur Stadt Innsbruck, Jobwechsel außerhalb der IIG KG)
das Unternehmen verlassen haben.
Rückstellungen für
Abfertigungen –
Rechnungszinssatz
Empfehlung
Die Ermittlung der Höhe der Abfertigungsrückstellung erfolgte ausgehend von Rentenendwertfaktoren, welche auf der Grundlage eines
– Zinssatzes von 3,0 % p.a. (vormals 4,0 % p.a.) berechnet worden sind.
Bezüglich des Zinssatzes zur Berechnung der Rentenendwertfaktoren
empfahl die Kontrollabteilung, in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer der IIG KG eine weitere Reduktion (vgl. dazu auch Zinssatz bei
Rückstellung für Jubiläumsgelder) zu prüfen. In der Stellungnahme
informierte die IIG darüber, dass der Zinssatz entsprechend der Empfehlung der Kontrollabteilung in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater von 3,0 % p.a. auf 1,29 % p.a. reduziert worden ist.
Rückstellungen für
Abfertigungen –
Formelfehler –
Empfehlung
Die von der IIG im Zusammenhang mit den Abfertigungsrückstellungen
vorgenommenen Berechnungen waren für die Kontrollabteilung grundsätzlich nachvollziehbar. Im Detail stellte die Kontrollabteilung fest,
dass – aufgrund von Formelfehlern – der errechnete Rückstellungsbetrag (sowie die dahingehend vereinbarte Wertsicherung) des zuletzt am
01.01.2008 optierten Bediensteten bei der Ermittlung der Gesamtsumme der Abfertigungsrückstellung unberücksichtigt blieb.
Die Kontrollabteilung empfahl, die von ihr aufgezeigten Summierungsund Berechnungsdiskrepanzen zu überprüfen und gegebenenfalls bei
der Ermittlung der Abfertigungsrückstellung für künftige Jahresabschlüsse zu berücksichtigen. Dazu gab die IIG im Anhörungsverfahren
bekannt, dass die von der Kontrollabteilung angeregten Korrekturen im
Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2017 berücksichtigt worden wären.
Rückstellungen für
Abfertigungen –
Abklärungsfall –
Empfehlung
Aufgefallen ist der Kontrollabteilung auch ein ehemals dienstzugewiesener städtischer Mitarbeiter, welcher im Rahmen der Optionsmöglichkeit Ende des Jahres 2006 in ein Dienstverhältnis zur IIG KG übergetreten ist.
Der Fall dieses Mitarbeiters war für die Kontrollabteilung deshalb auffällig, da bei ihm in der Berechnungsdokumentation der Abfertigungsrückstellung der Hinweis „keine Abfertigung“ aufschien. Dass diesem
Mitarbeiter bei seinem Übertritt zur IIG KG von der damaligen Geschäftsführung tatsächlich keine freiwillige Abfertigung zugesagt worden ist, war für die Kontrollabteilung aus dem Grund nur schwer vorstellbar, da bei allen vorigen Übertritten entsprechende Zusagen getroffen worden sind.
Die Einsichtnahme in den Personalakt des betreffenden Bediensteten
zeigte, dass zwar der zwischen ihm und der IIG KG abgeschlossene
Dienstvertrag keine explizite Regelung zu einer allfälligen freiwilligen
Abfertigung enthält. Einzelne im Personalakt enthaltene Schriftstücke
und handschriftliche Notizen deuten allerdings darauf hin, dass der
Mitarbeiter wohl von einer aufrechten Abfertigungsvereinbarung ausgeht.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
13