Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.197
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3.10 Überschussvorab
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Allgemeines
Die Stadtgemeinde Innsbruck hat in ihrer Eigenschaft als Kommanditistin der IIG KG jenes städtische Personal, welches bereits vor der Gesellschaftsgründung mit der Verwaltung und Betreuung der Stadtimmobilien befasst gewesen ist, im Rahmen einer nicht umsatzsteuerbaren Leistungsvereinigung der Gesellschaft zur Dienstleistung überlassen.
Den in Abschnitt XIII des Gesellschaftsvertrages der IIG KG vom
05.12.2002 getroffenen Regelungen zufolge erhält die Stadt Innsbruck
vorab einen steuerneutralen Überschuss zur Bedeckung der aus der
Personalüberlassung tatsächlich angefallenen Kosten im Rahmen der
Überschussverteilung der Vermögensverwaltung der Gesellschaft.
Die Personalkosten jener städtischen Bediensteten, die zwar der
IIG KG zugewiesen worden sind, jedoch Dienstleistungen im Zusammenhang mit sogenannten AfA-Mietobjekten und Geschäftsbesorgungsobjekten erbringen, werden durch die Stadt Innsbruck getragen.
Im Rahmen des Überschussvorab fließen somit nur die anteiligen Personalkosten für zugewiesene städtische Bedienstete für jene Leistungen an die Stadt Innsbruck zurück, welche von Ihnen gegenüber Dritten (Wohn- und Geschäftsgebäude der IIG KG, diverse Dritte in der
IISG) erbracht werden.
Abrechnung für das
Jahr 2016
Für das Geschäftsjahr 2016 erhielt die Stadt Innsbruck im Zuge der
Abrechnung des Überschussvorab für die zugewiesenen städtischen
Bediensteten eine Gesamtsumme von € 1.118.835,02 (Vorjahr:
€ 1.103.485,48) überwiesen. Die in diesem Zusammenhang von der
IIG KG vorgenommenen Abrechnungen waren für die Kontrollabteilung
aus rechnerischer Sicht nachvollziehbar.
Abzugsposition
„Dienstwohnungsvergütungen“
Bei der Verifizierung der Jahresabrechnung des Überschussvorab
2016 waren für die Kontrollabteilung vier unter dem Titel „Dienstwohnungsvergütungen“ berücksichtigte Abzugspositionen im Gesamtausmaß von € 15.746,01 auffallend, welche den an die Stadt zu überweisenden Gesamtbetrag in diesem Ausmaß verminderten.
Diese im Wege der Jahresabrechnung des Überschussvorab 2016
berücksichtigten Dienstwohnungsvergütungen beinhalten die monatlichen Mietzinsvorschreibungen (inkl. Betriebs- und Heizkosten) sowie
die sich aus der Jahresabrechnung der Betriebs- und Heizkosten ergebenden Ausgleichsbeträge und beziehen sich auf die „Dienstwohnungen“ von drei Hausmeistern und einen Schulwart. Die drei betroffenen
Hausmeister stehen als zugewiesene städtische Bedienstete im
Dienststand der IIG KG. Der Schulwart war ursprünglich an die IIG KG
dienstzugewiesen und wurde – so wie alle zugewiesenen Schulwarte –
mit Wirkung vom 01.01.2008 wieder der Stadt Innsbruck zur Verfügung
gestellt.
Verrechnungsprocedere
Dienstwohnungsvergütungen aus genereller
Sicht
In der vom Servicebereich Controlling / Personal erstellten Dokumentation über die „Finanzielle Schnittstelle Stadt Innsbruck“ (Stand Jänner
2015) wird in Punkt C / 1.4. – Sonstige Leistungen für die Stadt Innsbruck / Dienstwohnungsvergütungen das Ab- bzw. Verrechnungsprocedere bezüglich Dienstwohnungen aus genereller Sicht beschrieben.
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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