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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.208

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dass die Stadt Innsbruck bis 12.12.2016 monatliche Zahlungen von rd.
€ 5,7 Tsd. geleistet hat, obwohl keine Mietzinsvorschreibungen seitens
der IIG KG verbucht worden sind. Aus diesem Bestandverhältnis ist der
Stadt Innsbruck zum 23.08.2016 und 21.11.2017 ein Betrag von insgesamt € 50.665,59 über das Verrechnungskonto gutgeschrieben worden.
„Diverse Abgangsobjekte (Widume uä)“

Letztlich waren in der Kategorie „Diverse Abgangsobjekte (Widume
uä)“ jene „AfA-Mietobjekte“ inkludiert, bei denen einerseits infolge der
eingeschränkten Entgeltberechnungsmöglichkeit keine angemessenen
Mietzinseinnahmen erzielbar waren und anderseits die Instandhaltung
dieser so genannten Abgangsobjekte jedenfalls zu gewährleisten war.
Zum einen setzte sich die Summe der Hauptmietzinse der „Diversen
Abgangsobjekte (Widume uä)“ aus einem Mietzins gemäß § 45 MRG,
einer Kategoriemiete und mehreren Anerkennungszinsen zusammen.
Zum anderen sind die Hauptmietzinse nicht der Stadt Innsbruck, sondern Dritten und in einem Fall der IIG KG selbst vorgeschrieben worden.

„Abrechnungskreis
AfA-Mietobjekte“
Überschuss der
Hauptmietzinse über die
Instandhaltungsaufwendungen –
Empfehlung

Zusammenfassend gab die Kontrollabteilung einen Überblick über die
von der IIG KG ausgewerteten Hauptmietzinserträge (insbesondere
AfA-Mietzinse) und Instandhaltungsaufwendungen. Bei den nachstehend angeführten Summen handelt es sich um in Euro angegebene
Nettobeträge:
„Abrechnungskreis
AfA-Mietobjekte“

Hauptmietzins

Instandhaltung

+/-

„Ausschließliche AfA-Mietobjekte“

2.205.603

-1.038.334

1.167.269

„AfA-Mischmietobjekte“

766.786

-228.569

538.217

„Diverse Abgangsobjekte
(Widume uä)“

2.939

-7.289

-4.350

2.975.328

-1.274.192

1.701.136

SUMME

Wie aus obiger Tabelle hervorgeht, konnten im Jahr 2016 nicht nur die
Instandhaltungsaufwendungen zur Gänze, sondern darüber hinaus
weitere Aufwendungen für Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen bedeckt werden. Letzteres erfolgte lt. erhaltener Auskunft
in Abstimmung mit der Stadt Innsbruck und sind diese zum Teil bereits
im jeweiligen Budget der IIG KG vorgesehen worden.
Eine Plausibilitätsprüfung der Mieteinnahmen durch die Kontrollabteilung hat ergeben, dass AfA-Mietzinseinnahmen, die auf Basis endabgerechneter Bauvorhaben zu einer Erhöhung des Hauptmietzinses
geführt haben, vereinzelt nicht in der gegenständlichen Auswertung

aufbereitet worden sind. Ebenso sind die aus rückwirkend verrechneten Mietzinsvorschreibungen resultierenden Mieterträge im „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“ nicht verwertet worden.

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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