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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.220

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musste sich die Prüfung für die Jahre 2014 und 2015 auf die Aufzeichnungen des Buchungsarchivs Doculink der Stadt Innsbruck beschränken.
Baukostenbeiträge

Im AOH der Stadt Innsbruck wurden in den Jahren 2014 bis 2016
Transferzahlungen in Höhe von insgesamt € 92.101.808,34 verzeichnet. Hierbei handelte es sich um Baukostenbeiträge, Investitionszuschüsse und Transferzahlungen für Objekte im Eigentum der Stadt
Innsbruck (IISG).

Verfügung über offene
Budgetmittel zum Ende
des laufenden
Haushaltsjahres

Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres erfolgen zwischen IIG KG und
der MA IV Abklärungsgespräche, wie mit noch verfügbaren, nicht abgerufenen Budgetmitteln des städtischen AO-Haushaltes verfahren wird,
bevor diese mit Jahresauslauf verfallen würden. Bis einschließlich dem
Jahr 2015 erfolgte in Abhängigkeit zum Projektstand eine Übertragung
der Mittel ins nächste Jahr oder ggf. eine buchhalterische Sollstellung
im laufenden Haushaltsjahr und ein späterer Abruf durch die IIG KG.
In den Haushaltsjahren 2016 und 2017 war man hiervon abgegangen,
indem die IIG KG die noch verfügbaren Budgetmittel für laufende Bauvorhaben mit offenem Finanzierungsbedarf vor Ablauf des Haushaltsjahres abrief. In Folge hatten die MA IV in den Auslaufmonaten Jänner
2017 und 2018 freie Finanzmittel der AOH-Budgets 2016 und 2017 in
Höhe von € 20.495.980,00 (zzgl. € 100.000,00 für Wohn- und Geschäftsgebäude aus Mitteln des Ordentlichen Haushaltes) und
€ 19.304.418,00 an die IIG KG überwiesen.
Für das Haushaltsjahr 2016 ließ sich die Umstellung auf das „Abrufen
offener Budgets“ auf eine Softwareumstellung im städtischen Rechnungswesen zurückführen. In diesem Zusammenhang wurde der
IIG KG die Möglichkeit eingeräumt, Akontozahlungen auf voraussichtlich anfallende und im Budget 2016 vorgesehene Ausgaben für Bauvorhaben anzufordern. Die Erbringung des üblichen Leistungsnachweises in Form von Auszügen des Baukontos oder einer Bauabstimmungsliste konnte mit Zustimmung der MA IV und des damaligen Finanzdirektors im Nachhinein erfolgen. Mit Ende des Haushaltsjahr
2017 wurde dieselbe Vorgehensweise erneut gewählt und angewandt.
Die Kontrollabteilung kam zur Ansicht, dass der Abruf von Finanzmitteln ohne zugrundeliegendem Leistungsnachweis einen Systembruch
hinsichtlich des sonst gepflegten Ablaufes einer Zahlungsanforderung
auf Basis erbrachter Leistungen darstellt und empfahl der MA IV und
der IIG KG zu prüfen, inwiefern vorzeitige städtische Transferzahlungen in mehrfacher Millionenhöhe zur Vorfinanzierung von diversen
Bauleistungen den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit
und Zweckmäßigkeit, insbesondere hinsichtlich des Schulden- und
Liquiditätsmanagements der Stadt Innsbruck, entsprechen würden.
Im Anhörungsverfahren teilte die MA IV mit, dass sich die gewählte
Vorgehensweise einer vorzeitigen Übertragung freier Budgets in Abstimmung mit dem Finanzdirektor als vorteilhaft und unkompliziert erwiesen hätte. Der Empfehlung der Kontrollabteilung werde in Zukunft
jedoch entsprochen.

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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