Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.226

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(zu Punkt 41.)

Zl. KA-07190/2018

BERICHT ÜBER DIE
PRÜFUNG VON TEILBEREICHEN DER GEBARUNG
DES REFERATES STÄDTISCHE MUSIKSCHULE
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung von Teilbereichen der
Gebarung des Referates Städtische Musikschule eingehend behandelt
und erstattet mit Datum vom 27.09.2018 dem Gemeinderat folgenden
Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 13.08.2018, Zl. KA-07190/2018
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat
oder in der Mag. Abteilung I, Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang

.......................................................................................................................................................................................
,

Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR 1975) unter anderem beauftragt, die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu prüfen. Nach § 74a Abs. 2 leg. cit. kann sich die Prüfung dabei
auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c IStR hat die Kontrollabteilung in der Magistratsabteilung V
(MA V) eine stichprobenartige Prüfung von Teilbereichen der Gebarung
des Referates Städtische Musikschule im Amt für Kultur vorgenommen.
Diese Einschau konzentrierte sich im Sinne des § 74a Abs. 1 auf die
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit,
die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.

Prüfungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung wurden
von der Kontrollabteilung dabei vorrangig auf








die rechtlichen Grundlagen,
die Darstellung der Musikschule in der Jahresrechnung,
das Schulgeld im Bereich der Musikschule,
die Be- und Verrechnung des Gemeindeabdeckungsbeitrages,
die Kautionen für Musikinstrumente,
das Personalmanagement sowie
die Förderung für Personalkosten seitens des Landes Tirol

gelegt.
Gender-Hinweis

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform
formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und Männer gelten.

Anhörungsverfahren

Das in § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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