Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.227
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2 Vorbemerkungen
Aufgaben des Referates Die Zuordnung von Aufgaben innerhalb dem Stadtmagistrat erfolgt laut
Städtische Musikschule Magistratsgeschäftsordnung (MGO) – besonderer Teil – auf Amtsebe-
ne. Die Kontrollabteilung führte daher eine Abstimmung mit der zuständigen Amtsvorständin durch, um die Aufgaben des geprüften Referates laut MGO herauszufiltern. Aus der Vielzahl von Aufgaben, die
dem Amt zugeordnet worden sind, wurden laut Amtsvorständin folgende Aufgaben vom Referat für Musikschule wahrgenommen:
Führung der Innsbrucker Musikschule
Künstlerische Wettbewerbe (Paul-Hofhaimer-Preis)
Die unterschiedlichen Aufgaben werden auch im städtischen Rechnungsabschluss getrennt abgelichtet. Die Kontrollabteilung konzentrierte sich bei ihrer Einschau auf die Führung der Innsbruck Musikschule,
welche in der städtischen Jahresrechnung im Unterabschnitt 320210 –
Musikschule dargestellt wird.
Die Musikschule der Stadt Innsbruck ist seit ihrer Trennung vom Konservatorium im Jahr 1987 dem Amt für Kultur der Magistratsabteilung V
zugeordnet worden.
Risikomanagement
Im Sinne eines Risikomanagementsystems wurden die Führungskräfte
im Stadtmagistrat mit Rundschreiben des Magistratsdirektors
Zl. MagIbk/8743/MD-SO/1 vom 02.11.2015 angehalten, eventuelle Risiken der jeweiligen Dienststelle zu evaluieren bzw. zu beschreiben
und Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen. Eine diesbezügliche Abfrage seitens der Kontrollabteilung beim Referat Städtische Musikschule zeigte, dass in diesem Zusammenhang eine umfangreiche
Datenerhebung bzw. Risikoanalyse stattgefunden hat.
3 Rechtliche Grundlagen
3.1 Tiroler Musikschulgesetz
Regelungsschwerpunkte
Mit dem Tiroler Musikschulgesetz (LGBl. Nr. 44/1992) kurz TMSG, das
am 01.09.1992 in Kraft trat, wurde ein Gesetz auf Landesebene geschaffen, welches zum Ziel hat, breiten Kreisen der Bevölkerung eine
musikalische Ausbildung zu ermöglichen.
Das Tiroler Musikschulgesetz enthielt zwei Regelungsschwerpunkte.
Einerseits ist es dem Land Tirol zur Aufgabe gemacht worden, im Zusammenwirken mit den Gemeinden Landesmusikschulen zu errichten
und zu führen. Diese werden im Tiroler Musikschulwerk, welches das
gemeinsame organisatorische Dach aller Landesmusikschulen bildet,
zusammengefasst.
Neben den Landesmusikschulen bestanden in Tirol andererseits Musikschulen, die von Gemeinden (sog. sonstige Musikschulen) erhalten
werden. Die Stadt Innsbruck fällt (neben der Musikschule Hall sowie
Wattens) unter die sonstigen Musikschulen und wurde im vom Land zu
erstellenden Musikschulplan (dieser bestimmt die räumliche Verteilung
der Musikschulen) auch als solche geführt.
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Zl. KA-07190/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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