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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.237

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Eine wesentliche Voraussetzung für die Zuerkennung einer derartigen
Schulgeldermäßigung ist, dass der „Fleiß“ des förderungswürdigen
Schülers im vorangegangenen Semester in der Benotungsliste mit
„Sehr gut“ vom unterrichtenden Musiklehrer beurteilt wurde. In die
Fleißbeurteilung des Musikschülers werden nach Auskunft des Musikschuldirektors u.a. eine ernsthafte Stundenvorbereitung, ein strebsames und regelmäßiges Proben sowie ein kontinuierlicher Schulbesuch
miteingerechnet.
Darüber hinaus orientiert sich die Richtlinie an den Einkommensverhältnissen des Antragstellers bzw. Erziehungsberechtigten. Die Höhe
der Bemessungsgrundlagen und daraus ableitend die zu verrechnenden Tarifposten (Vollzahler, Ermäßigungen um 1/3 bzw. 2/3 und gänzliche Befreiung) berechnen sich in Anlehnung an die erlassenen Bestimmungen sowie der Ermäßigungsrichtlinie des Amtes für Kinder,
Jugend und Generationen der MA V.
Für die Unterrichtsfächer Musikalische Früherziehung und Singschule
(Kindersingen) wird von Seiten der Musikschule der Stadt Innsbruck
hingegen keine sozial gestaffelte Schulgeldermäßigung gestattet.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Konnex darauf hin, dass in der
(aktuellen) Schulgeldordnung für das Schuljahr 2016/2017, die mit Beschluss des Stadtsenates vom 11.05.2016 in Kraft getreten ist, im Gegensatz zur Ermäßigungsrichtlinie vom 11.07.2001 für alle Fächer
(bspw. Hauptfächer [Instrumentalfächer], Vokalausbildung, Elementare
Ausbildung [Musikalische Früherziehung], Ensemble- und Orchesterspiel, Musiktheorie, usw.) um eine Schulgeldermäßigung angesucht
werden kann.
Beurteilungskriterien für Die Kontrollabteilung hat stichprobenartig in verschiedene Ansuchen
Gewährung einer
um eine in Rede stehende (einkommensabhängige) Schulgeldermäßieinkommensabhängigen gung für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 Einsicht genommen.
Schulgeldermäßigung –
Empfehlung

Im Zuge dieser Überprüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass bei
den willkürlich gesetzten Stichproben trotz Veränderung der Benotung
in Fleiß im Winter- bzw. Sommersemester teilweise eine dementsprechende Anpassung hinsichtlich der Schulgeldhöhe (Ermäßigung oder
Normaltarif) durch die Musikschule der Stadt Innsbruck verabsäumt
wurde. Außerdem erkannte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang, dass bei Anträgen mit mehreren Kindern auf Schulgeldermäßigung aufgrund des Beurteilungskriteriums „Fleiß“ in einigen Fällen
Familienangehörige eine Reduzierung des Schulgeldes bekommen
und andere wiederum nicht.
Gemäß dem von der städtischen Musikschule erstellten Formular „Ansuchen um Schulgeldermäßigung“ wird dem Antragsteller zudem die
Möglichkeit eingeräumt, auch Darlehensrückzahlungen für Wohnraumbeschaffung bzw. Wohnraumsanierung vom gesamten Familieneinkommen in Abzug zu bringen. So erkannte die Kontrollabteilung in einem übermittelten Fall, dass neben den von einem Kreditinstitut bestätigten Kreditrückzahlungen auch die Prämie für eine fondsgebundene
Rentenversicherung mit Vermögensverwaltung und lebenslanger Rentenleistung vom Gesamteinkommen subtrahiert wurde. Durch diese
Vorgehensweise kam es zu einer Tarifverschiebung von der Stufe 3

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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