Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.246

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2018
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
munikation mit dem für die rechnerische Prüfung der Einnahmen und
Ausgaben verantwortlichen Amt für Rechnungswesen der MA IV, insbesondere mit der zentralen städtischen Buchhaltung an.
Aufgrund der durch die Musikschule der Stadt Innsbruck praktizierenden Handhabung empfahl die Kontrollabteilung, künftig einen in
gleichmäßigen Intervallen (zumindest jährlich) stattfindenden Abgleich
zwischen der im Musikverwaltungsprogramm geführten Verleihliste und
dem durchlaufenden Haushaltskonto „Kautionen-Instrumentenverleih“
in der städtischen Finanzbuchhaltung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Amt für Rechnungswesen der MA IV durchzuführen. In diesem Konnex merkte die Kontrollabteilung nochmals an, dass die von
der geprüften Dienststelle angeschafften Instrumente mit einer Inventarnummer als unzweifelhaftes Identifikationsmerkmal versehen sind.
Außerdem regte die Kontrollabteilung an, die seinerzeitigen Bestimmungen betreffend Verleihgebühren von Instrumenten und dementsprechenden Zubehör sowie Benützungsgebühren für ausgewählte
Musikinstrumente – wie bereits eingangs dieses Kapitels dargelegt –
im Hinblick auf deren Aktualität und Zeitnähe, insbesondere die Kautionshöhe in Euro auszuweisen sowie zu evaluieren und allenfalls dem
Stadtsenat vorzulegen.
Hierzu teilte das Referat Städtische Musikschule in seiner Stellungnahme mit, in Zukunft einen jährlichen Abgleich mit dem Schulverwaltungsprogramm und dem Haushaltskonto „Kautionen-Instrumentenverleih“ zu machen. Außerdem werde im Zuge der nächsten Schulgelderhöhung auch die Kautionshöhe evaluiert und dem Stadtsenat
vorgelegt.
8 Personalmanagement
8.1 Personalausstattung
Personelle Ist-Situation

Im Rahmen der Prüfung wurde der Kontrollabteilung vom Direktor der
Musikschule eine Dienstpostenauflistung für das Schuljahr 2017/2018
überlassen. Dieses Schriftstück wurde auch an das Amt für Personalwesen gemeldet und listete die Anzahl der Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen auf. Im Ergebnis meldete der Direktor einen Ist-Stand
des Lehrkörpers für das Wintersemester 2017/2018 von 68,5 Dienstposten auf Vollzeitbasis. Davon waren 41 Personen als vollzeit- und 49
als teilzeitbeschäftigte Lehrer gemeldet. Die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte beinhaltet auch eine Person, die zusätzlich (halbtags)
in der Verwaltung der Musikschule tätig war. In der Verwaltung der
Musikschule versahen zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 – neben
der oben erwähnten Teilzeitkraft – weiter 4 Personen ganztägig ihren
Dienst.

Entlohnung

Die Entlohnung des Verwaltungspersonals erfolgte im Rahmen der
allgemein für die Bediensteten des Stadtmagistrates geltenden Gehaltstafeln. Die monatliche Vergütung der Musikschullehrer wurde auf
Grundlage des städtischen Entlohnungsschemas für Lehrer durchgeführt.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

21