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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.249

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verhandlung eines Fördervertrages mit dem Land Tirol war die Stadt
Innsbruck gefordert, bezüglich der Dienstverträge bzw. Wochenstunden eine Lösung zu finden.
Kurz zusammengefasst führte dies dazu, dass städtische Musikschullehrer mit Verträgen vor dem 01.09.1995 eine Lehrverpflichtung von 24
Wochenstunden zu erfüllen hatten und Dienstverträge nach dem genannten Stichtag von einer Vollbeschäftigung auf Basis von 26 Wochenstunden ausgingen.
Vereinbarung Land Tirol Dieser von den Richtlinien des Landes abweichende Sonderweg der
und Stadt Innsbruck
Stadt ist vom Land Tirol vertraglich (Vereinbarung vom 08.10.1997)

gebilligt worden, allerdings ergaben sich durch den Kompromiss bei
den Wochenstunden Einschränkungen bei der Förderung.
Schlussendlich hat die Stadt Innsbruck dann im Jahr 2003 bei neuen
Dienstverträgen die Vollzeitbasis auf 27 Wochenstunden erhöht und
somit im Stundenbereich mit dem Land Tirol gleichgeschaltet.
Stundenreduzierung
beim Land Tirol durch
MDG

Im Zuge der Einführung des MDG im Jahr 2016 beim Land Tirol wurde
die Lehrverpflichtung (auch für bestehende Dienstverträge) beim Land
von 27 auf 26 Wochenstunden gekürzt.
Ergänzend zu dieser Thematik ist der Kontrollabteilung mitgeteilt worden, dass ein eigenes Musiklehrerpersonen-Dienstrechtsgesetz seitens
der Stadt Innsbruck angestrebt wird und zum Zeitpunkt der Prüfungseinschau noch in Bearbeitung war.
8.4 Einschau in Wochenstunden/Stundenpläne der Musikschullehrer
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Abschlagstunden

Im Statut der Musikschule der Stadt Innsbruck war im § 6 angeführt,
dass zur Unterstützung des Direktors in den einzelnen Fachgruppen
eigene Leiter mit organisatorischen und administrativen Aufgaben bestellt werden können. Dem jeweiligen Fachgruppenleiter gebührte für
seine Tätigkeit dafür laut Statut eine angemessene Anzahl von Absetzstunden seiner Lehrverpflichtung. Die Einschau der Kontrollabteilung
zeigte, dass bei den einzelnen Fachgruppen eine unterschiedliche Anzahl von sog. Abschlagsstunden zur Anwendung kam und in den Stundenplänen der Fachgruppenleiter angerechnet wurden.
Die Begrifflichkeit der Abschlagstunden begegnete der Kontrollabteilung auch bei den sog. Ansuchen um Ensemblestunden (Orchester).
Aus einem Schriftverkehr zwischen dem Musikschuldirektor und dem
Amt für Personalwesen war ersichtlich, dass jeder Lehrer beim Musikschuldirektor einen begründeten Antrag auf Gewährung eines Ensembles/Orchesters stellen konnte.
Der Musikschuldirektor teilte der Kontrollabteilung mit, dass in diesem
Bereich ein entsprechendes Abschlagstundenmodell von ihm in den
letzten 20 Jahren entwickelt wurde. Ein Gremialbeschluss seitens der
Stadt Innsbruck hinsichtlich der gelebten Stundenreduktion für die Orchesterleitung konnte der Kontrollabteilung nicht vorgelegt werden.

Finanziell höherwertige
Stunden

Eine finanziell höhere Bewertung von einem Drittel pro Unterrichtsstunde wurde für sog. Gruppenstunden gewährt. Im städtischen Abrechnungsprogramm der Besoldung ist hierfür eine eigene Lohnart

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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