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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf

- S.251

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9 Förderungen vom Land Tirol
9.1 Allgemeines
Unterscheidung bei
Förderung gem. TMSG

Für Landesmusikschulen sah das TMSG in § 6 Abs. 1 lit. c vor, dass
der sog. Gemeindebeitrag der Ortsgemeinde(n) 45 % des Personalaufwandes (Leiter und Lehrer sowie erforderliches Kanzleipersonal) zu
ersetzen hat. Der Landesanteil betraf somit 55 % des hier beschriebenen Personalaufwandes. Die gleiche prozentuelle Aufteilung war bei
Landesmusikschulen für die Förderung von Musikschulinstrumenten
vorgesehen.
Die Höhe der Förderung von sonstigen Musikschulen (seitens des
Landes Tirol) konnte hingegen gem. § 14 des Musikschulgesetzes bis
zu 50 % des Personalaufwandes für den Leiter und die Lehrer der Musikschule sowie der angemessenen Anschaffungskosten für Musikinstrumente betragen.
Des Weiteren schrieb das Musikschulgesetz im § 16 vor, dass die
Landesregierung eine Richtlinie über die Gewährung von Förderungen
zu erlassen hat. Bei der Durchsicht der erwähnten Richtlinie war für die
Kontrollabteilung auffällig, dass die aktuellste Förderrichtlinie (aus dem
Jahr 2009) jedoch die Förderung von Musikinstrumenten für sonstige
Musikschulen nicht beinhaltete.
9.2 Vereinbarung Personalförderung

Vereinbarung zw. Stadt
Innsbruck und Land
Tirol

Die Stadt Innsbruck und das Land Tirol haben bezüglich der Personalförderung bereits am 08.10.1997 eine Vereinbarung unterfertigt,
wodurch aus Sicht der Stadt Innsbruck eine rechtlich verbindliche Absicherung – entgegen dem Ausschluss eines Rechtsanspruches laut
TMSG – erreicht werden konnte. Die Vereinbarung wurde auf Basis
von 52 Planstellen des Lehrkörpers sowie zwei Verwaltungsbediensteten und dem Leiter der Musikschule abgeschlossen (insgesamt daher
55 Planstellen).
Als Ausgangsbasis für die Förderung seitens des Landes wurde bei
den Altverträgen der gesamte Personalaufwand (24/24) und bei Neuverträgen 26/27 des Personalaufwandes vereinbart. Bei Neuverträgen
hat die Stadt Innsbruck somit 1/27 des Personalaufwandes selbst zu
tragen. Diese Vorgehensweise lässt sich dadurch erklären, dass beim
Land Tirol zu diesem Zeitpunkt bereits nur mehr Verträge mit einer
Vollbeschäftigungsbasis von 27 Wochenstunden mit Musikschullehrern
vorgesehen waren.
In weiterer Folge kam es im April 1999 zum Abschluss einer Zusatzvereinbarung, mit der einer Förderungsausweitung des Personalkontingentes um insgesamt 10 Dienstposten des städtischen Lehrkörpers
zugestimmt worden ist.

Die letzte Änderung im Kontext mit der Dienstpostenförderung durch
das Land erfolgte im November des Jahres 2007. Laut einem der Kontrollabteilung vorliegenden Schreiben teilte das Land Tirol der seinerzeitigen Bürgermeisterin mit, dass nach Auskunft der Abteilung Bildung
die erforderlichen Landesmittel für die Mitfinanzierung von zwei weiteren Musikschullehrern in Innsbruck zur Verfügung gestellt werden
konnten.
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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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