Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.32
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kunftsbezeichnungen. Hierbei wird weiter
daran gearbeitet. Auch die Frage, ob das
Wohl des Tieres ein Kriterium für die Kennzeichnung sein könnte, wird diskutiert. Es
geht nicht darum eine Bewirtschaftungsform
per se positiv oder negativ zu konnotieren,
sondern dem/r VerbraucherIn die Möglichkeit zur eigenen, freien und informierten
Auswahl zu geben. Hierzu möchte ich
nochmals auf die Republik Österreich zurückkommen.
Eine ganz einfache Maßnahme könnte in
Österreich umgesetzt werden, um die bäuerliche Landwirtschaft stark zu unterstützen.
Das wäre eine Kennzeichnung der Fleischherkunft im Wirtshaus. Als Beispiel möchte
ich wiederum Schweinefleisch anführen.
Österreich würde an sich genug Schweinefleisch produzieren. Es hat eine hohe Qualität und ein kleiner Teil wird sogar exportiert.
50 % des Schweinefleisches wird importiert.
Wenn Sie in den Supermarkt gehen, werden Sie ohne Weiteres kein ausländisches
Schweinefleisch finden. Das ist mittlerweile
eine Rarität.
Das importierte Fleisch wird bei der METRO
Deutschland GmbH sowie der Transgourmet Österreich GmbH von den GastronomInnen eingekauft. Dort kaufen sie sehr oft,
weil es das billigste ist. Manche beschaffen
es nicht von dort, weil sie auf höhere Qualität setzen. Weil aber sehr viele dort kaufen,
bekommen Sie genau dieses Schweinefleisch als Schnitzel an der Ecke serviert.
Würden wir in den Wirtshäusern die Herkunft des Fleisches angeben, hätten wir sofort eine Unterstützung der österreichischen
Landwirtschaft. Das wäre etwas, was die
Bundesregierung mit einer einfachen Verordnung erwirken könnte.
Ich weiß nicht, ob jemand von Ihnen hier aktives Mitglied der Landwirtschaftskammer
Österreich ist, aber die Landwirtschaftskammer Österreich unterstützt mich in dieser Angelegenheit. Wer sich dagegen stellt,
ist die Wirtschaftskammer (WKO). Ich
möchte Ihnen Folgendes mitgeben, wenn
Sie mit Ihren KollegInnen darüber sprechen:
Setzen Sie sich dafür ein, dass wir diese
Verordnung bekommen! Das wäre eine echte Hilfe für die österreichische Landwirtschaft!
Was mir im Land Tirol noch auffällt, ist, dass
die LandwirtInnen hier ein sehr hartes LeGR-Sitzung 11.10.2018
ben haben. Sie stehen an der Grenze, um
ihre Betriebe aufrecht zu erhalten. Auf der
anderen Seite steht der Tourismus, der mit
der Landschaft eine Menge Geld verdient.
Ich halte es für legitim die Frage zu stellen,
ob nicht auch der Tourismus zur Erhaltung
der bäuerlichen Landwirtschaft beitragen
könnte. Das wäre zumindest einen Gedanken wert.
Ein Wort möchte ich noch über den BREXIT
sagen. Mittlerweile sind in den Umfragen
56 % der befragten BritInnen gegen den
BREXIT. Der bereits zurückgetretene
Brexit-Minister David Davis hat uns berichtet, dass darüber spekuliert wird, das Austrittsdatum zu verschieben.
Da die Verhandlungen nicht abgeschlossen
und überdies turbulent sind, gebe ich zu,
dass ich diesbezüglich ein Optimist bin. Ich
würde es sehr begrüßen, wenn Großbritannien bei der Europäischen Union (EU)
bleibt. Aber ich lasse mir den Optimismus
nicht nehmen. Solange es noch eine kleine
Chance gibt, versuche ich Optimismus in
diese Richtung zu verbreiten - vielleicht
könnte das hilfreich sin.
"Food-Coops" sind wunde Punkte, denn die
Direktvermarktung wird im Moment durch
Europäische Union (EU)-Gesetzgebung in
vielen Bereichen erschwert bzw. verunmöglicht. Direktvermarktung ist eine der Möglichkeiten, in der jede/r durch sein/ihr persönliches Einkaufsverhalten regionale
Landwirtschaft unterstützen kann, wenn Sie
direkt bei den kleinen ProduzentInnen in der
Region kaufen.
Es ist aber nicht einfach als LandwirtIn direkt zu vermarkten, weil es diverse Verordnungen gibt, die sich auf Hygiene beziehen.
Diese haben eine gute Begründung, wenn
es um große Unternehmen geht. Für kleine
Betriebe sind sie aber absurd. Hierzu gebe
ich ein einziges Beispiel: Mein Nachbar hat
einen EU-zertifizierten Schlachtraum. Darin
vollzieht er bäuerliche Schlachtungen direkt
am Hof. Da gibt es keine Tiertransporte und
stellt somit eine sehr hohe Qualität dar. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, dass er in
seinem Schlachtraum das Gatterwild
des/der nächsten Nachbarn/Nachbarin verarbeitet. Für Schlachthöfe ist in der Europäischen Union (EU) prinzipiell zwischen
Haus- und Wildtieren zu trennen. Das darf
auf gar keinen Fall zusammenkommen.