Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.78
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46.3
MagIbk/23094/SV-STR-VO/1
Cranachstraße, Erklärung zur
Gemeindestraße
Beschluss (einstimmig):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.
Beschluss (bei Abwesenheit von GR Kurz
wegen Befangenheit; einstimmig):
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
"Alt-Pradl ", südlich der Sill, zwischen Brückenplatzl und Pradler Straße 23 (gemäß
§ 74 Abs. 2 TROG 2016) wird beschlossen.
49.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 27.09.2018:
47.
Maglbk/23837/SP-FW-SA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F8, Saggen, Bereich
Kaiserjägerstraße 8, 10 und 12
sowie Gp. 583/2, KG Innsbruck
(als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. 80/gd und
Nr. 80/jk) gemäß § 36 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SA-F8, Saggen, Bereich Kaiserjägerstraße 8, 10 und 12 sowie
Gp. 583/2, KG Innsbruck (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. 80/gd und
Nr. 80/jk), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
48.
Maglbk/24980/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre im Bereich "Alt-Pradl", südlich der Sill,
zwischen Brückenplatzl und Pradler Straße 23 gemäß § 74 Abs. 2
TROG 2016
GR Kurz: Ich verlasse wegen Befangenheit
bei diesem Punkt den Sitzungsraum.
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit:
GR-Sitzung 11.10.2018
Maglbk/24219/SP-FW-HW/1
Flächenwidmungsplan Nr. HWF38, Hötting West, Bereich nördlich Kranebitter Allee und südlich
Terrassenböschung Hötting-West
von Universität Technik bis Lohbachsiedlung sowie Bereich
Peerhofsiedlung (als Änderung
der Flächenwidmungspläne
Nr. HW-F1, Nr. HW-F20, Nr. HWF21, Nr. HA-F11), gemäß § 36 sowie § 111 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zum Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F38 vier Stellungnahmen eingegangen. Davon ist jedoch nur
eine tatsächlich relevant für den Flächenwidmungsplan. Konkret geht es um einen
Wunsch nach einem zusätzlichen Bauplatz.
Alle Stellungnahmen liegen dem Akt bei.
Die den Flächenwidmungsplan betreffende
Stellungnahme wurde im Bericht der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, der dem Akt beiliegt, ausführlich
behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachte Stellungnahme keine neuen Aspekte hervorgebracht hat, die zu einer Planänderung führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.09.2018:
Der Flächenwidmungsplan Nr. HW-F38,
Hötting West, Bereich nördlich Kranebitter
Allee und südlich Terrassenböschung Hötting West von Universität Technik bis Lohbachsiedlung sowie Bereich Peerhofsiedlung (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. HW-F1, Nr. HW-F20, Nr. HW-F21,