Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.110

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55.

Allfällige Debatten gemäß § 18
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

55.1

GfGR/84/2018
Investitionsprogramme für Volksschulen (VS) und Neue Mittelschulen (NMS)
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)

Bgm. Willi: Die von GRin Mag.a KlinglerNewesely und Mitunterzeichnerin in der Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2018
eingebrachte Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Frage: Welche Investitionsprogramme wurden von den Direktionen der Volksschulen
(VS) und Neuen Mittelschulen (NMS) seit
dem Jahr 2013 an die Mag.-Abt. V, Schule
und Bildung, rückgemeldet? (Bitte um Beantwortung in Listenform.)
Antwort: Die formlosen Listen, die an die
Schulleitungen am Ende eines jeden Kalenderjahres übermittelt und von den SchuldirektorInnen (teilweise händisch ausgefüllt)
der Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, bei
Bedarf retourniert werden, gelten als interne
Planungsunterlagen und wurden jeweils am
Ende der Haushaltsjahre aufgrund des Datenschutzes vernichtet. Die Aufstellung der
pro Schule getätigten Investitionen (auch
jene seitens der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG {IIG}) wurden bereits im
Zuge der Beantwortung der Anfrage
GfGR/44/2018 vom 14.06.2018, eingebracht von NEOS, übermittelt.
Die Beantwortung der Anfrage wurde den
Gemeinderatsmitgliedern gemäß Bericht
der Geschäftsstelle für Gemeinderat und
Stadtsenat vom 03.09.2018 im geschützten
Bereich der Homepage der Stadt Innsbruck
in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
55.2

GfGR/85/2018
Treffen der Justiz- und InnenministerInnen der Europäischen
Union (EU), sicherheitsrelevante
Themen (GR Lassenberger)

Bgm. Willi: Die von GR Lassenberger und
MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des
Gemeinderates am 12.07.2018 eingebrachte Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Frage 1.: Wurde der Bürgermeister bzw.
sein Büro über sicherheitsrelevante Themen
rund um das oben genannte Treffen in
Innsbruck informiert?
Antwort: Nein. Sicherheitsrelevante Themen wurden mit dem Ressortverantwortlichen, Bgm.-Stellv. Gruber, besprochen.
Frage 2.: Wenn ja, wer im Büro des Bürgermeisters hatte Zugang zu diesen Informationen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3.: Wie wird sichergestellt, dass etwaige Informationen betreffend die Sicherheit nicht in die Hände von DemonstrantInnen gelangen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 4.: Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadt Innsbruck ergriffen, um der
Beteiligung von radikalen Gruppierungen,
wie z. B. dem Schwarzen Block, vorzubeugen?
Antwort: Derartige Maßnahmen liegen
nicht im eigenen Wirkungsbereich der Stadt.
Frage 5.: Wurden AktivistInnen im politischen und dienstlichen Umfeld des Bürgermeisters zur Zurückhaltung angehalten?
Antwort: Das Versammlungsrecht ist ein
verfassungs- und europarechtlich gesichertes Grundrecht. Die Teilnahme städtischer
Bediensteter an Versammlungen oder Demonstrationen liegt nicht im eigenen Wirkungsbereich der Stadt Innsbruck oder des
Bürgermeisters und es besteht gemäß § 13
Abs. 4 Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) sowie § 18 der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GOGR) keine
Auskunftspflicht.
Frage 6.: Gibt es schriftliche Dokumente
oder Informationen, welche Funktion/en der
Sprecher des Bürgermeisters, Michael Bauer, bei der Organisation von Gegendemonstrationen erfüllt hat?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 7.: Entspricht es den Tatsachen,
dass der Pressesprecher Michael Bauer ursprünglich als Organisator, Veranstalter
oder in einer anderen Funktion bei einer
oder mehreren der angekündigten Demonstrationen aufschien?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 5.

GR-Sitzung 11.10.2018