Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.112
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Frage 8.: Wer entscheidet, welches Gewerbe bzw. welche "Kategorie" sich in der
Markthalle Innsbruck einmieten darf?
Antwort: Marktleiter mit Abstimmung Geschäftsführung.
Frage 18.: Nach welchen Kriterien wird der
Mietpreis pro Quadratmeter berechnet?
Antwort: Siehe Antworten zu Fragen 13.
und 14.
Frage 9.: Nach welchen Kriterien erfolgen
diese Entscheidungen?
Frage 19.: Nach welchem Schlüssel werden die Betriebskosten an die einzelnen
MieterInnen weiterverrechnet?
Antwort: Innovative Produkte/ Trends/Branchenmix/ KundInnenwünsche.
Antwort: Nutzfläche und Zähler, wenn vorhanden.
Frage 10.: Welchen Sinn hat die Eröffnung
eines Lederwaren-Reparaturstandes in der
Markthalle Innsbruck?
Frage 20.: Ist diese Weiterverrechnung für
alle MieterInnen nachvollziehbar?
Antwort: Altes Handwerk/ bringt neue KundInnen/ Belebung der Produzentenhalle/ an
allen Werktagen/ Trend.
Frage 11.: Gibt es aktuell Glücksspiel- bzw.
Wettautomaten in der Markthalle Innsbruck?
Antwort: Ja, Wettautomat.
Frage 12.: Wenn ja, warum?
Antwort: Der Mieter wollte es so (von der
MHI wurde es nicht gewünscht). Rechtlich
ist fraglich, ob dies untersagt werden kann.
Frage 13.: Erhalten alle Gewerbetreibenden
in der Markthalle Innsbruck den gleichen
Mietvertrag bzw. die gleichen Konditionen?
Antwort: Ja, die neuen MieterInnen. Eine
sachliche Differenzierung ist möglich (z. B.
Bauernmarkt), Angebot und Nachfrage und
Nutzungsmöglichkeit (z. B. Lager, Büro).
Frage 14.: Wenn ja, wie sehen diese konkret aus?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 13. Dies
ist im Einzelfall aufgrund der jeweiligen Umstände zu entscheiden.
Frage 15.: Gibt es einen einheitlichen Mietpreis pro Quadratmeter?
Antwort: Siehe Antworten zu Fragen 13.
und 14.
Frage 16.: Wenn ja, wie hoch ist dieser?
Antwort: Ca. € 26,--/m²; siehe Antworten zu
Fragen 13. und 14.
Frage 17.: Wenn nein, warum nicht und wie
hoch sind die einzelnen Mietpreise pro
Quadratmeter? (Bitte um konkrete Beantwortung.)
Antwort: Siehe Antworten zu Fragen 13.
und 14.
GR-Sitzung 11.10.2018
Antwort: Ja, außerdem werden allfällige
Fragen individuell geklärt.
Frage 21.: Wenn nein, warum nicht und in
welchem Bereich gibt es oftmals Unstimmigkeiten?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 20.
Frage 22.: Gibt es Absprachen seitens der
Geschäftsführung mit einzelnen MieterInnen
bezüglich zusätzlicher Außenwerbung,
Mietminderung oder Öffnungszeiten?
Antwort: Bei Terrassen ist eine Außenwerbung zweckmäßig (Lokal-Zuordnung)/ aktuell gibt es keine Mietminderung/ Öffnungszeiten richten sich nach vertraglichen Regeln.
Frage 23.: Wenn ja, warum und welche
konkret?
Antwort: Allgemein Montag bis Freitag
07:00 Uhr bis 18:30 Uhr; Samstag von
07:00 Uhr bis 13.00 Uhr/
Bauernmarkt Montag bis Samstag von
07:00 Uhr bis 12:30 Uhr/
Gastronomie 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Frage 24.: Wenn ja, nach welchen Kriterien
erfolgen diese Absprachen?
Antwort: Sachliche Differenzierung.
Frage 25.: Gibt es einen MieterInnenbeirat?
Antwort: Nein, hat es früher gegeben.
Frage 26.: Wenn ja, wie setzt sich dieser
zusammen? (Bitte um Auflistung der Mitglieder.)
Antwort: Entfällt.
Frage 27.: Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Die Akzeptanz der MieterInnen
war gering. Durch Vollzeit-Marktleiter (Montag bis Samstag im Hause) ist eine laufende