Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.36
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Zu Frage 3.: Im Jahr 2007 ist ein Betrag
von € 1.600.000,-- präliminiert.
Zu Frage 4.: Die gesetzliche Änderung trat
mit 27.8.2005 in Kraft, die buchhalterische
Abwicklung - das kann man nicht so ohne
weiters wissen - erfolgte im Dezember 2005.
Der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck 2006 wurde jedoch bereits
mit Gemeinderat vom 25.5.2005 beschlossen, sodass eine Berücksichtigung
der gesetzlichen Änderung nicht erfolgen
konnte.
Zu Frage 5.: Jawohl - siehe Frage 1.
Das war die Spielbankabgabe, eine jener
seltenen Dinge, wo wir uns nicht sehr
aufregen müssen.
2.4
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Bilanz (GR Mair)
Bgm. Zach teilt zur Anfrage der Innsbrucker Grünen Folgendes mit, dass diese
vom Anfragesteller zurückgezogen wurde.
2.5
Liegenschaft Brunecker Straße 1
bzw. 3, Ver- bzw. Ankauf, Trassensicherung für die Führung
der Regionalbahn (GR Mair)
Bgm. Zach teilt zur Anfrage der Innsbrucker Grünen Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Frau Bürgermeisterin hat
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) keinen wie immer gearteten
Auftrag hinsichtlich des Ankaufes Brunecker Straße 3 erteilt.
Zu Frage 2.: Siehe Frage 1.
Zu Frage 3.: Siehe Frage 1.
Zu Frage 4.: Mit Beschluss des Bauausschusses vom 13.11.2006 bzw. des
Gemeinderates vom 23.11.2006 wurde
über den gesamten Bereich der östlichen
Häuserzeile der Brunecker Straße
zwischen dem Südtiroler Platz und der
Museumstraße eine Bausperre erlassen,
die vor allem auch der Trassensicherung
für die Führung einer Regionalbahn dient.
Die Bausperre ist mit 15.12.2006 in Kraft
getreten und gilt für ein Jahr. Innerhalb
dieser Frist ist ein neuer Bebauungsplan
aufzulegen, der unter anderem die dann
präzisierten und gültigen Belange und vor
allem Verkehrsflächenerfordernisse der
Regionalbahn berücksichtigen wird.
Zu Frage 5.: Die aktuellen Planungen (des
Büro - ILF Beratende Ingenieure ZT
GesmbH) zielen darauf ab, eine (Teil)Bebauung der gegenständlichen Liegenschaft zu ermöglichen.
Ob eine Verwertung bei der so genannten
Variante 1 der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
sinnvoll ist, kann seitens der Mag.-Abt. III,
Verkehrsplanung, nicht beurteilt werden.
Zu Frage 6.: Beantwortung nur durch
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer
möglich.
Zu Frage 7.: Im Oktober 2006 lag das
Ankaufsgebot der Firma Immo-Concepta
Grundverwertungs GesmbH vor.
Zu Frage 8.: Für den Verkauf der Liegenschaft Brunecker Straße 1 wurde von der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) keine Ausschreibung getätigt.
Die nachstehend angeführten Interessenten, die sich bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) gemeldet
haben, wurden schriftlich über die
Liegenschaft und über die bestehenden
Mietverhältnisse informiert und zur
Anbotslegung eingeladen: Immo-Concepta
Grundverwertungs GesmbH, BOE BauObjekt-Entwicklung GesmbH & Co KG und
Rechtsanwalt Dr. Partl für seine Mandantschaft.
Zu Frage 9.: Ein konkretes Ankaufsangebot hat nur die Firma Immo-Concepta
Grundverwertungs GesmbH bei der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) gelegt.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) wurde erst am 14.12.2006 von
einem bei Bgm.-Stellv. a. D. Mag.
Dr. Bielowski abgegebenen Ankaufsangebot der PEMA & Rubner Bauträger
GesmbH informiert. Dieses Angebot
beinhaltet zahlreiche Bedingungen,
verlangt weitere Erörterungen und
Besprechungen, deren Ausgang den
angebotenen Kaufpreis jederzeit und
uneingeschränkt verändern kann.
GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)