Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.140

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möglichkeit geschaffen wird? Z. B.
in der Kreuzung Reichenauer Straße/Pembaurstraße kommt es häufig
zu Umkehrversuchen mit Reversieren, da es nicht mit einem einmaligen Versuch zu machen ist.
c) Wenn nein, werden Sie Möglichkeiten schaffen?
d) Möglichkeiten in welcher Form und
bis wann?
99. Wurde in einem Verkehrskonzept im
Rahmen des Anbringens der gelben
Trennschwellen für die Regionalbahn
angedacht, dass AnrainerInnen der
südlichen Reichenauer Straße im Bereich "Nadelöhr" die Anbindung, um mit
ihren Autos, Motorrädern, Mopeds oder
Fahrrädern ihre Wohnungen zu erreichen, durch die Zufahrt über die Reithmannstraße vornehmen sollen? Allerdings kann diese nur durch einen Richtungswechsel auf der Andechsstraße
erreicht werden. Dieser Richtungswechsel wiederum erfolgt durch eine
Unterbrechung des Grünstreifens in der
Andechsstraße etwa auf Höhe HNr. 3.
100. Auf welcher Entscheidungsgrundlage
ist die Klappholzstraße etwa auf Höhe
HNr. 7 durch Betonböller für eine
Durchfahrt gesperrt?
101. Die Zufahrt für AnrainerInnen der südlichen Reichenauer Straße im Bereich
"Nadelöhr" durch eine Öffnung der
Klappholzstraße im Bereich HNr. 7
würde sich sehr erleichtern. Warum
wird diese nicht geöffnet?

57.

Einbringung von Anträgen

57.1

GfGR/121/2018
Umsetzung der Richtlinien des
Landes Tirol zur Mietzins- und
Annuitätenbeihilfe
(GR Lukovic BA)

GR Lukovic BA: Ich stelle folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck setzt die neue, am
05.09.2018 beschlossene Richtlinie des
Landes Tirol zur Mietzins- und Annuitätenbeihilfe so schnell wie möglich für die Stadt
Innsbruck um und führt ab dem 01.01.2019
eine zweijährige Wartefrist für die Erteilung
ein.
Ausdrücklich soll die Richtlinie der Stadt
Innsbruck in Bezug auf StudentInnen insofern angepasst werden, als dass die Zuverdienstgrenze von € 800,-- durch das in der
Richtlinie des Landes Tirol angeführte Einkommen einer maximal halbtätigen Arbeit
als Zuverdienstgrenze ersetzt wird.
Die Richtlinie des Landes Tirol soll weiters
möglichst dahingehend adaptiert werden,
dass das Einkommen unterhaltspflichtiger
Elternteile nur insofern in das Einkommen
von StudentInnen verrechnet wird, wenn die
jeweiligen Elternteile ihrer Unterhaltspflicht
auch tatsächlich nachkommen.
Abschließend soll möglichst auch der Bezug
der Mindersicherung nicht in die Einkommensberechnung einfließen.

a) Wenn ja, bis wann und in welcher
Form?

Die finanzielle Bedeckung soll über eine
Mittelerhöhung des Finanzpostens
Vp. 1/480010-751200 (Voranschlag für das
Haushaltsjahr 2019 - 1. Entwurf) für den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019 erfolgen und in die kommenden Budgetentwürfe einfließen.

b) Wenn nein, warum nicht?

Lukovic BA, eigenhändig

c) Wenn nein, welches Konzept ermöglicht es den AnrainerInnen, wie
oben beschrieben, zu ihren Wohnungen zu kommen?

2016 wurde eine dreijährige Wartefrist für
die Erteilung der Mietzinsbeihilfe (MZBH)
eingeführt. Als Hauptgrund dafür wurde die
nicht einheitliche Regelung der Mietzinsbeihilfe (MZBH) in Tirol genannt. Mit der nun
vorliegenden Novellierung der Richtlinie zur
Mietzinsbeihilfe (MZBH) des Landes Tirol
wird eine Harmonisierung in ganz Tirol erreicht, die zusätzlich noch finanzielle Ver-

102. Werden Sie die Klappholzstraße im Bereich HNr. 7, eine Straße wie jede andere, für den Verkehr öffnen?

Mayer, eigenhändig

GR-Sitzung 11.10.2018