Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.173
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reservierte Medien nicht innerhalb der Bereitstellungsfrist abgeholt, erlischt die
Reservierung, ohne dass die Gebühr deswegen entfällt. Bei Reservierungen durch
mehrere Interessenten erfolgt die Reihung nach dem Einlangen der Reservierung bei
der Stadtbibliothek.
6.
5.9.
Verlängerungen
Sofern keine Reservierung vorliegt, können Medien verlängert werden.
Verlängerungen können selbst online über das BenutzerInnenkonto, telefonisch oder
persönlich in der Bibliothek vorgenommen werden.
5.10.
Entlehnungen,
Reservierungen
und
Verlängerungen
können
von
Bibliotheksleitung aus sachlichen Gründen begrenzt und verweigert werden.
der
Elektronische Angebote
Internetnutzung
Die Nutzung des Internets ist für BenutzerInnen mit gültigem Bibliotheksausweis möglich.
Die Stadtbibliothek Innsbruck ist nicht verantwortlich für Inhalte, Verfügbarkeit und
Qualität der Angebote Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge
angeboten werden. Externe Software darf auf den Rechnern nicht installiert werden. Das
Aufrufen von pornografischen, extremistischen, diskriminierenden oder sonst gegen das
Gesetz verstoßenden Internetinhalten ist verboten. Bei Verstößen kann der/die
BesucherIn von der Internetnutzung ausgeschlossen und des Hauses verwiesen werden.
Die Nutzung der Computerarbeitsplätze kann
betrieblichem Erfordernis zeitlich begrenzt werden
vom
Bibliothekspersonal
nach
Multimediaangebote
Die Stadtbibliothek verfügt über Hörstationen für Audio CDs. Mitgebrachte CDs dürfen auf
diesen Stationen nicht abgespielt werden.
Die Nutzung der Hörstationen kann vom Bibliothekspersonal nach betrieblichem
Erfordernis zeitlich begrenzt werden.
7.
Gebühren
Art und Höhe der Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenliste und können der
Homepage und dem Aushang in der Stadtbibliothek entnommen werden.
8.
7.1.
Bei Überziehung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten. Der
Rückgabeverzug und die Verpflichtung zur Zahlung der Säumnisgebühr treten allein
durch Ablauf der Leihfrist und unabhängig vom Empfang einer allfälligen Mahnung
ein.
7.2.
Säumnisgebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
7.3.
Die Stadtbibliothek ist bei offenen Forderungen berechtigt, die Bibliothekskarte bzw.
das Bibliothekskonto des/der säumigen NutzerIn zu sperren. Nach Begleichung der
offenen Forderungen wird die Sperre wieder aufgehoben.
Haftung und Schadenersatz
8.1.
Die BenutzerInnen haften für die auf ihren Namen entliehenen Medien und haben bei
Verlust oder Beschädigung von Medien und Geräten Schadenersatz zu leisten. Bei
Verlust von Teilen mehrteiliger Medien ist das gesamte Medium zu ersetzen. Als
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