Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.174

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Beschädigung gilt auch das Schreiben, Markieren und Unterstreichen in Büchern und
sonstigen Medien.

9.

8.2.

Ein beschädigtes oder in Verlust geratenes Medium ist von der Benutzerin/vom
Benutzer durch ein neues Exemplar zu ersetzen. Wenn das Medium nicht mehr
beschafft werden kann, wird der Neupreis des Mediums verrechnet.

8.3.

Die/der BenutzerIn haftet für von ihr/ihm verursachte oder veranlasste Schäden an
Geräten, Software und Einrichtung.

8.4.

Die Stadtbibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Medien und
der bereitgestellten Hard- und Software. Falls aus dem Gebrauch entliehener Medien
Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der BenutzerInnen entstehen, wird
von der Stadtbibliothek keine Haftung übernommen.

Urheberrecht
9.1.

NutzerInnen haben bei der Nutzung der Medienangebote der Stadtbibliothek die
Bestimmungen
des
Urhebergesetzes
(UrhG)
und
die
einschlägigen
Lizenzbestimmungen einzuhalten. Die Nutzung frei zugänglicher Ressourcen aus
dem Internet unterliegt den geltenden rechtlichen Bestimmungen.

9.2.

Die Vervielfältigung von Büchern und Zeitschriften und die Kopie von audiovisuellen
Medien sind verboten. Die/der BenutzerIn verpflichtet sich, die Stadtbibliothek bzw.
die Stadt Innsbruck gegenüber schadenersatz- und urheberechtlichen Ansprüchen
Dritter, die von ihr/ihm verursacht wurden, schad- und klaglos zu halten.

10. Ausschluss
Bei Verstößen gegen die AGB und/oder die Hausordnung der Stadtbibliothek der Stadt Innsbruck
kann die/der NutzerIn von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen und aus den
Bibliotheksräumlichkeiten verwiesen werden.
11. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des
internationalen Privatrechtes („IPR-Gesetz“) und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Für alle
Streitigkeiten aus den AGB und/oder der Hausordnung wird die Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichtes in Innsbruck vereinbart.

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