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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.200

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Weiters empfahl die Kontrollabteilung dem Referat Besoldung, in Zusammenarbeit mit der IIG KG eine nachträgliche Rückrechnung der im
Vergleich zu den eingehobenen Dienstwohnungsvergütungen erhöhten
Mietzinsvorschreibungen zu verhandeln bzw. zu prüfen. Ziel aus Sicht
der Stadt Innsbruck sollte dabei sein, die aufgetretenen Differenzen
zwischen den von ihr im Wege der Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung
einbehaltenen Dienstwohnungsvergütungen (bzw. Grundvergütungen)
und der Vorschreibung der IIG KG für die Vergangenheit bestmöglich
auszugleichen.
Verrechnungsfall des
betroffenen Schulwartes –
Empfehlungen

Auch bezüglich des Verrechnungsfalles des betroffenen Schulwartes
wurden von der Kontrollabteilung einige maßgebliche Punkte moniert
und Empfehlungen (an das städtische Referat Besoldung und die
IIG KG) ausgesprochen. Sowohl das Amt für Personalwesen als auch
die Geschäftsführung der IIG avisierten in ihren jeweils abgegebenen
Stellungnahmen entsprechende Bearbeitungsschritte im Sinne der
Empfehlungen der Kontrollabteilung.

Budgetäre Abwicklung – Von der Kontrollabteilung wurde abschließend allgemein darauf hingeEmpfehlungen
wiesen, dass die Jahresabrechnung des Überschussvorab zwischen

der IIG KG und der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft
abgewickelt wird. Dies wohl aus dem Grund, da (im prüfungsrelevanten
Jahr 2016) im Zusammenhang mit der Geldmittelvereinnahmung über
die maßgebliche Voranschlagspost 2/914000+822100 - Beteiligungen Gewinnvorabzahlung IIG der Abteilungsleiter der MA IV anordnungsbefugt war.
Daher war es für die Kontrollabteilung durchaus verständlich, dass das
Referat Besoldung des Amtes für Personalwesen der MA I gemäß
Auskunft der Referatsleiterin über keine weiteren maßgeblichen Informationen im Hinblick auf die aufgezeigten vier Dienstwohnungsfälle
bzw. deren Verrechnungsvorgänge hatte. Nach Meinung der Kontrollabteilung wäre eine (laufende) Abstimmung zwischen dem Referat
Besoldung und der IIG KG im Zusammenhang mit der beschriebenen
Dienstwohnungsverrechnung allerdings erforderlich. Dies insofern, als
für die Lohn- bzw. Gehaltsverrechnung (Stadt Innsbruck) sowie die
Vorschreibung (IIG KG) notwendige Informationen (bspw. Valorisierung
der Dienstwohnungsvergütungen, Jahresabrechnung der angefallenen
Betriebs- und Heizkosten) ausgetauscht und koordiniert werden müssten.
Aus diesem Grund empfahl die Kontrollabteilung der IIG KG, eine künftige Einbindung der MA I – Amt für Personalwesen – Referat Besoldung bei der aufgezeigten Verrechnung von Dienstwohnungsvergütungen im Zuge der Abwicklung des Überschussvorab sicherzustellen.
Darüber hinaus wurde von der Kontrollabteilung empfohlen zu prüfen,
die Verrechnung der beschriebenen Dienstwohnungsvergütungen zwischen IIG KG und Stadt Innsbruck (bzw. dem zuständigen Referat Besoldung) separat – also außerhalb der Abrechnung des Überschussvorab – zu bewerkstelligen und dadurch zu entflechten. Dies deshalb,
zumal die Abrechnung des Überschussvorab und die Dienstwohnungsverrechnungen inhaltlich in keiner Verbindung zueinander stehen. Auch
wäre dadurch eine transparentere Abwicklung insofern erreichbar, als
(Miet-)Zahlungen der Stadt Innsbruck für Dienstwohnungen über eigene dafür vorgesehene Ausgabenposten geleistet werden und nicht –
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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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