Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.203
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(Prämien-)Zahlungspflicht der IIG KG zum
Prüfungszeitpunkt
Bis zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung Mitte Dezember 2017
waren hinsichtlich der Zinsabsicherungsgeschäfte die ersten vier Perioden (02.01.2017 bis 02.01.2018) abgerechnet. Nachdem in diesem
Beobachtungszeitraum der 3-Monats-Euribor (wie seit Ende April des
Jahres 2015) durchwegs negativ war und somit der Capzinssatz über
dem 3-Monats-Euribor als Basis-Satz lag, war die IIG KG aus den
Zinsabsicherungsgeschäften gegenüber der Bank zahlungspflichtig.
Für den Zeitraum 02.01.2017 bis 02.01.2018 waren in diesem Zusammenhang von der IIG KG Gesamtprämien im Ausmaß von € 12.640,63
zu bezahlen. Der Nachvollzug der Prämienberechnungen durch die
Kontrollabteilung ergab keine Beanstandungen.
5 Objektverwaltung IIG KG
Überlegungen zur
Gründung IIG KG
Der Antrieb für die Stadt Innsbruck zur Gründung eines Betriebes gewerblicher Art und in weiterer Folge einer eigenen ausgegliederten
Gesellschaft lag insbesondere in der Erfüllung und Einhaltung des
österreichischen Stabilitätspaktes, den beabsichtigten Investitionen im
Immobilienbereich sowie der Erzielung umsatzsteuerlicher Vorteile.
5.1 Ausgliederung der städtischen Vermögensverwaltung
Ausgliederung der
städtischen
Vermögensverwaltung
Der GR der Stadt Innsbruck hat in seiner Sitzung am 04.12.1997 beschlossen, für die kaufmännische Verwaltung und technische Erhaltung
aller im Eigentum und im Besitz der Stadt Innsbruck befindlichen
Wohn- und Geschäftsgebäude sowie kommunalen Einrichtungen – mit
Ausnahme der städtischen Sport- und Freizeitanlagen – zum
01.01.1998 einen marktbestimmten Betrieb mit eigenem Statut bzw.
eine selbstständige wirtschaftliche Unternehmung zu errichten.
Im Jahr 2003 wurde die Ausgliederung der städtischen Liegenschaften,
vornehmlich aller Wohn- und Geschäftsgebäude sowie des Großteils
der kommunalen Einrichtungen – wiederum mit Ausnahme der städtischen Sport- und Freizeitanlagen – aus der Verwaltung der Stadt Innsbruck durch Gründung der in diesem Bericht eingangs erwähnten Gesellschaften IIG KG, IIG und IISG durchgeführt.
Die städtischen Sport- und Freizeitanlagen befanden sich bis einschließlich 2006 im Eigentum der Stadt Innsbruck und wurden im Unternehmensbereich der Gebietskörperschaft geführt. Vor dem Hintergrund einer bevorstehenden Änderung der UStR 2000 (Verrechnung
einer Grundmiete) hat der GR in seiner Sitzung vom 15.12.2006 beschlossen, die Sport- und Freizeitanlagen mit Wirkung vom 01.01.2007
in das Eigentum der IIG KG zu übertragen.
Ausgliederung der
städtischen
Vermögensverwaltung
aus ertragssteuerlicher
Sicht
Die IIG KG ist den gesetzlichen Bestimmungen nach als Personengesellschaft kein eigenes Steuersubjekt. Dies hat u.a. den Vorteil, keine
Mindestkörperschaftsteuer entrichten zu müssen. Die Einkünfte der
IIG KG werden (direkt) den Gesellschaftern IIG und Stadt Innsbruck als
Kommanditistin im Verhältnis ihrer Beteiligung zugerechnet.
Die Beteiligung der Stadt Innsbruck als Kommanditistin an der vermögensverwaltenden Personengesellschaft begründet der Literatur folgend keinen Betrieb gewerblicher Art. Infolgedessen erzielt die Stadt
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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