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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.208

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merkonten von neuem offene Forderungen aus und setzten sich diese
aus den AfA-Mietzins-, Betriebs- und Heizkostenvorschreibungen für
die Monate Dezember 2017, Jänner, Februar und März 2018 zusammen.
Die Kontrollabteilung hat daher empfohlen, sich mit der hierfür zuständigen Dienststelle der Stadt Innsbruck in Verbindung zu setzen, und
die Stadt Innsbruck zu einer monatlichen Bezahlung der in Rede stehenden Mietzinse anzuweisen. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens
teilte die IIG KG mit, dass – in Absprache mit der Stadt Innsbruck – die
Umstellung erfolgt sei und die entsprechenden Dokumente übermittelt
worden sind.
In zwei weiteren Fällen sind für das Jahr 2017 weder die hierfür festgelegten AfA-Mietzinse sowie Betriebs- und Heizkostenakontozahlungen
vorgeschrieben noch über das Verrechnungskonto 2017 der IIG KG
abgerechnet worden. Infolge der Prüfung der Kontrollabteilung wurde
der Stadt Innsbruck schließlich ein Betrag von insgesamt brutto
€ 228.124,14 vorgeschrieben und von dieser auch bezahlt. Zugleich ist
der Mietzinsrückstand für die Monate Jänner und Februar 2018 in Höhe von gesamt € 32.040,78 von der Stadt Innsbruck beglichen worden.
Somit wurde angeregt, zumindest jährlich um eine stichprobenartige
Kontrolle ihrer Bestandverhältnisse mit der Stadt Innsbruck bemüht zu
sein. Dies vor allem um sicherzugehen, dass dem Vertragspartner für
alle seine Anmietungen auch entsprechende Mietzinse vorgeschrieben
werden. In ihrer Stellungnahme hat die IIG KG zugesichert, der Empfehlung der Kontrollabteilung vollinhaltlich nachzugehen.
„AfA-Mischmietobjekte“

Den „AfA-Mischmietobjekten“ zugeordnet wurden Objekte, deren Bestandflächen zum Teil an die Stadt Innsbruck und zum Teil an Dritte
überlassen werden.
In den Hauptmietzinsen der „AfA-Mischmietobjekte“ waren mehrere
AfA-Mietzinserträge für auf dem Betriebsgelände der IIG KG vermietete
Objekte enthalten. Unter anderem waren auf dieser Liegenschaft die
Ämter für Straßenbetrieb, Grünanlagen sowie Land- und Forstwirtschaft, Außenstellen des Amtes für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen (Wasenmeister und Desinfektion) und Räumlichkeiten der Referate Einkauf und Allgemeine Servicedienste sowie Gemeindeabgaben Einziehung (Lagerräumlichkeiten, Garagen, Freiflächen und Ähnliches)
untergebracht.
Die Prüfung von „AfA-Mischmietobjekte“ ergab in mehreren Fällen,
dass Mietzinsvorschreibungen buchhalterisch von der Gesellschaft
zwar erfasst, aber von der Stadt Innsbruck nicht, nur in Einzelfällen
bzw. ein zu geringer Mietzins bezahlt worden sind. Anlässlich der Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung wurden zum Prüfungszeitpunkt
November 2017 ausstehende Forderungsbeträge von gesamt brutto
€ 326.925,27 über das Verrechnungskonto 2017 der IIG KG abgerechnet.
Anders verhielt es sich bei einem vorgeschriebenen Mietzins für eine
ehemalige städtische Dienststelle, welches vorschreibungs- und zahlungstechnisch mit März 2016 einem neuen Verwaltungsgebäude weichen musste. Dem entsprechenden Kontoauszug war zu entnehmen,

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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