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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.210

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Auf Anregung der Kontrollabteilung sind auch diese Feststellungen im
Zuge der Auswertung für das Jahr 2017 zu berücksichtigen bzw.
grundsätzlich Auswertungskriterien zu definieren, um ausschließlich
Erträge und Aufwendungen zu erfassen, die im Zusammenhang mit
AfA-Mietzinseinnahmen und AfA-Mietobjekten stehen. Im Zuge des
Anhörungsverfahrens gab die IIG KG bekannt, der Empfehlung der
Kontrollabteilung zu entsprechen, in dem im Zuge der Neuerstellung
des Berichtes „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“ für das Geschäftsjahr 2017 die objektbezogenen Feststellungen überprüft, Abweichungen abgeklärt und Korrekturen vorgenommen werden.
„Sonstige
AfA-Mietobjekte“

Des Weiteren waren im „Abrechnungskreis AfA-Mietobjekte“ unter der
Bezeichnung „Sonstige AfA-Mietobjekte“ insgesamt sechs Objekte angeführt, bei denen entweder der städtische Anteil vernachlässigbar
gering war oder ein allfälliger wirtschaftlicher Abgang durch Ausgleichszahlungen der Stadt Innsbruck abgedeckt wurde.
Im Zuge ihrer diesbezüglichen Prüfung stellte die Kontrollabteilung
fest, dass ausschließlich bei den Mietobjekten Ing.-Etzel-Str. 5, Innrain 5 – 7/Marktgraben 2 und Wilhelm-Greil-Str. 23 ein wirtschaftlicher
Abgang durch Ausgleichszahlungen abgedeckt bzw. der jährliche Abgang auf Basis von Einzelabrechnungen durch Transferzahlungen der
Stadt Innsbruck beglichen worden ist.
Da eine nachweisliche Einwilligung der Stadt Innsbruck zur Übernahme
der Abgangsdeckung vorgenannter Objekte nicht aktenkundig war,
wurde empfohlen, in dieser Angelegenheit entsprechende Anforderungen mit der Gebietskörperschaft zu vereinbaren und das Einvernehmen belegbar zu archivieren. Dazu berichtete die IIG KG, dass „bei
einem Objekt mittlerweile eine Dokumentation dieser Regelung“ durch
GR-Beschluss vom 18.06.2009 gefunden werden konnte. Das Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV werde seiner Stellungnahme zufolge mit der IIG KG Verhandlungen aufnehmen und allenfalls
zur weiteren Absicherung einen entsprechenden Organbeschluss herbeiführen.
Betreffend die Objekte Ing.-Etzel-Str. 5 und Innrain 5 - 7/Marktgraben 2
konstatierte die Kontrollabteilung, dass im Jahr 2015 und 2016 Transferzahlungen in Höhe von € 300.000,00 bzw. € 746.528,78 überwiesen
worden sind. Recherchen dazu haben ergeben, dass es sich bei der
Gesamtsumme von € 1.046.528,78 um die Bedeckung des Abganges
der Jahre 2013 und 2014 handelte. Eine Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen des Jahres 2015 hat einen negativen Saldo in
Höhe von € 234.812,17 bzw. € 140.683,64, sohin insgesamt
€ 375.495,81 ergeben. Im Jahr 2017 sind vom Referat Budgetabwicklung und Finanzcontrolling infolge der von der IIG KG für die gegenständlichen Objekte übermittelten Instandhaltungsabrechnungen 2016
zum einen € 131.792,02 (Ing.-Etzel-Str. 5) und zum anderen
€ 294.027,00 (Innrain 5 - 7/Marktgraben 2) zur Auszahlung angeordnet
worden.
Hinsichtlich des im Jahr 2016 erwirtschafteten Überschusses von
€ 44.184,76 (Wilhelm-Greil-Str. 23) wurde die Stadt Innsbruck darüber
informiert, dass keine Zahlungen zu leisten waren und der ausgewiesene Überschuss in das Jahr 2017 vorgetragen worden ist. Zum Stichtag 31.12.2016 standen der IIG KG für eventuell bevorstehende In-

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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