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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.217

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Nicht umfasst waren diverse Erhaltungs- und Instandhaltungsaufwendungen wie bspw. Sanierungen von Fassaden oder technischen Anlagen, welche nicht aktivierbare Aufwendungen darstellen.
Ebenfalls nicht von den Aktivierungen umfasst waren sämtliche Bauvorhaben und Erhaltungsmaßnahmen, die von der IISG im Auftrag der
Stadt Innsbruck durchgeführt wurden, wie bspw. der Neubau der Umbrüggler Alm oder Maßnahmen für diverse Amtsgebäude und Vereinsheime im Eigentum der Stadt.
6.2 Bautätigkeit IIG KG / IISG für die Stadt Innsbruck

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Abgestimmter
Investitionsplan

In Abstimmung mit der Stadt Innsbruck sowie in Abhängigkeit zu den
budgetär verfügbaren Mitteln der Stadtgemeinde werden von der
IIG KG und der IISG Bauvorhaben zur Schaffung oder Sanierung von
„AfA-Mietobjekten“ bzw. Geschäftsbesorgungsobjekten abgewickelt.
Der Geschäftsbereich Technik der IIG KG erstellt hierfür jährlich eine
Gesamtlistung aller laufenden und für das folgende Jahr vorgesehenen
neuen Projekte in Form eines Investitionsplanes, welcher mit der Verwaltung der Stadt Innsbruck abgestimmt wird.

Budgetierung und
Finanzierung von
„Afa-Mietobjekten“ und
Geschäftsbesorgungsobjekten

Die Budgetierung und Finanzierung von Bauprojekten (Großinstandsetzungen, Neu-, Zu- und Umbau) und Instandhaltungsarbeiten für
„AfA-Mietobjekte“ und Geschäftsbesorgungsobjekte wird innerhalb der
Stadt Innsbruck über den Außerordentlichen Haushalt abgewickelt.
Die Finanzierung von Leistungen an Geschäftsbesorgungsobjekten
erfolgt ausschließlich durch Transferzahlungen der Stadt Innsbruck.
Für „AfA-Mietobjekte“ nimmt die IIG KG in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen eine individuell gestaltete Finanzierung u.a. in Form
von Zuschüssen, Darlehen und Transferzahlungen vor.

Kapitaltransferzahlungen

Sämtliche Transferzahlungen der Stadt Innsbruck für Bauvorhaben des
AOH an die IIG KG und IISG werden buchhalterisch über das Sachkonto 775 Kapitaltransferzahlungen an Unternehmungen (ohne Kreditinstitute) abgewickelt. In Abhängigkeit zum Ausgabenstand (Haben/Soll)
und den im Budgetansatz vorhandenen Mitteln werden entsprechende
Zahlungen von der IIG KG bei der MA IV angefordert. Das IKS der IIG
KG sieht hierbei vor, mit Beginn der Bauarbeiten eine Mittelanforderung
in Höhe von 30 % der vorgesehenen Gesamtbaukosten bzw. abhängig
von den veranschlagten Mitteln eines entsprechend niedrigeren Betrages vorzunehmen. Nach Fertigstellung und Erstellung der Endabrechnung werden die abgerufenen Transferzahlungen und die tatsächlichen
Kosten gegenübergestellt und eine allenfalls vorhandene Unter- bzw.
Überfinanzierung ausgeglichen.
Für Bauvorhaben, die über den Jahreswechsel geführt werden und für
welche im alten Rechnungsjahr noch Finanzmittel in den entsprechenden Fonds und Sachkonten verfügbar sind, wird in Abstimmung zwischen der MA IV und IIG KG festgelegt, ob eine Übertragung in das
neue Rechnungsjahr vorgenommen wird oder die Mittel auf Abruf bereitgestellt bzw. nicht mehr benötigt werden.

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Zl. KA-11699/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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