Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.222
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Die IIG KG erklärte, dass oftmals Rechnungen vom 31.12. des Vorjahres erst im Laufe der zweiten Kalenderwoche des neuen Jahres eintreffen würden. Aufgrund einer Prüffrist von 30 Tagen bzw. 90 Tagen für
Teil- und Schlussrechnungen könnten ohne dem vorzeitigen Abruf von
Mitteln die Anforderungsfristen für Zahlungen aus dem alten Budget
nicht eingehalten werden. Außerdem würden ausschließlich benötigte
Finanzmittel angefordert.
Resümee zu
Transferleistungen der
Stadt Innsbruck an die
IIG KG / IISG
Die Kontrollabteilung hatte in Bezug auf städtische Transferleistungen
und die projektspezifische Anrechnung und Verbuchung auf Seiten der
IIG KG bzw. IISG keine wesentlichen Beanstandungen zu treffen. Diverse, im Rahmen der Einsicht geprüfte Zahlungsströme zwischen der
Stadt Innsbruck und der IIG KG bzw. IISG konnten nachvollzogen werden.
Zum Teil große Abweichungen innerhalb eines Kalenderjahres zwischen den auf Seiten der IIG KG vermerkten Baukostenbeiträgen und
Investitionszuschüssen einerseits und den zugrunde liegenden Transferzahlungen der Stadt Innsbruck andererseits, ließen sich u.a. auf die
im Bereich der Stadt vollzogenen Buchungen im Auslaufmonat Jänner
zurückführen. So wurden Transferleistungen, welche im Jänner überwiesen, jedoch aus Mitteln des vergangenen Jahres stammten, im
städtischen Rechnungswesen dem alten Haushaltsjahr zugeordnet. Die
Anrechnung durch die IIG KG bzw. IISG erfolgte jedoch im Jahr des
Zahlungseingangs, d.h. im neuen Jahr.
Die IIG KG bzw. die IISG teilen nach Bedarf größere Projekte in mehrere Teilprojekte auf. Die städtischen Transferzahlungen werden entsprechend zugeordnet, wobei es auch zur Aufteilung einer Transferleistung
auf zwei oder mehrere Teilprojekte kommen kann. Im städtischen
Haushalt jedoch scheinen diese Vorhaben meist als lediglich ein Projekt auf. Die IIG KG bzw. IISG bringt der Stadt Innsbruck auch in den
überwiegenden Fällen die Endabrechnungen der einzelnen Teilprojekte
zur Kenntnis.
Im Zuge einer stichprobenmäßig geführten Überprüfung der Bauabstimmungen mit den Aufzeichnungen der städtischen Buchhaltung
konnten in mehreren Fällen Transferzahlungen der Stadt nicht oder
nicht im entsprechenden Umfang identifiziert werden. In der weiteren
Recherche zeigte sich jedoch durchgängig, dass diese Zahlungen weiteren Teilprojekten der IIG KG bzw. IISG zugebucht waren, für welche
noch keine entsprechenden Endabrechnungen vorlagen. Die Kontrollabteilung hatte keine wesentlichen Beanstandungen zu treffen.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 27.09.2018
Beiliegender Bericht des Kontrollausschusses zu o.a. Bericht der
Kontrollabteilung wird dem Gemeinderat am 11.10.2018 zur Kenntnis gebracht.
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Zl. KA-11699/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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