Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf
- S.239
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auf Stufe 4 und somit zur gänzlichen Befreiung des Schulgeldes. Dies
hat wiederum zur Folge, dass die Schulgeldeinnahmen der städtischen
Musikschule sich geringfügig verminderten.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an, die mit Neufassung
der Schulgeldermäßigungsrichtlinie im Jahr 2001 ursprünglich definierten Beurteilungskriterien, wie bspw. die Beurteilungsnote in „Fleiß“, für
die Gewährung einer einkommensabhängigen, sozial gestaffelten
Schulgeldermäßigung auf ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit hin zu
prüfen.
Nach Ansicht der Kontrollabteilung sowie im Hinblick auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise sind für die Genehmigung einer nach
bestimmten Einkommensgrenzen abgestuften Schulgeldminderung an
sozial schwächere Familien ausschließlich rationale Beurteilungskriterien (bspw. Einkommensart, Einkommenshöhe, Richtsätze, Hauptwohnsitz, usw.) heranzuziehen.
Außerdem regte die Kontrollabteilung im Sinne sozialer Gerechtigkeit
bzw. Bedürftigkeit an zu prüfen, ob eine Berücksichtigung von
Darlehensrückzahlungen für Wohnraumschaffung (Eigentum) und
-sanierung vom gesamten Familieneinkommen für die Gewährung der
in Rede stehenden Schulgeldermäßigung sachlich gerechtfertigt ist.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens berichtete die Fachdienststelle,
dass eine entsprechende Richtlinie ausgearbeitet und dem zuständigen politischen Gremium vorgelegt werde.
6 Gemeindeabdeckungsbeitrag
StS Beschluss vom
23.04.2014
Einführung eines
Gemeindeabdeckungsbeitrages
Die Stadtgemeinde Innsbruck führte mit einstimmigen Beschluss des
Stadtsenates vom 23.04.2014 erstmals einen Gemeindeabdeckungsbeitrag für alle in die Musikschule der Stadt Innsbruck neu eintretenden
Schüler ein, die keinen Hauptwohnsitz in Innsbruck nachweisen können. Dies gilt auch für bereits eingeschriebene auswärtige Schüler der
Musikschule der Stadt Innsbruck, wenn diese ein neues Musikinstrument (Hauptfach) erlernen.
Der Gemeindeabdeckungsbeitrag wird den jeweiligen Wohnsitzgemeinden der auswärtigen Schüler vorgeschrieben. Im Gegenzug gewährt die Stadt Innsbruck jenen Innsbruckern, die aus dringenden pädagogischen oder organisatorischen Gründen eine Musikschule in einer anderen Gemeinde besuchen, die Übernahme des jeweiligen zu
bezahlenden Gemeindeabdeckungsbeitrages. Auch in diesen Fällen
liegt die Entscheidung darüber bei der Leiterin der MA V.
6.1 Auswärtige Musikschüler
Präliminarien
2014 bis 2017 –
Empfehlung
Mit nachfolgender Tabelle dokumentierte die Kontrollabteilung die Entwicklung der Einnahmen aus der Verrechnung eines halbjährlichen
Gemeindeabdeckungsbeitrages für auswärtige Schüler im mehrjährigen Vergleich seit dessen erstmaligen Vorschreibung im Schuljahr
2014:
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Zl. KA-07190/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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