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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018.pdf

- S.240

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Einnahmen - Gemeindeabdeckungsbeitrag

2015

2014

41.562,00 43.566,00

6.028,00

4.658,00

5.000,00

5.000,00

0,00

0,00

Semesterbeitrag

267,00

274,00

274,00

274,00

Anzahl auswärtiger Schüler

156

111

70

17

Bezeichnung
Vp. 2/320210+817 101 Kostenbeiträqe von Gemeinden
Präliminarien

2017

2016

Eine Einschau in die Voranschläge der Landeshauptstadt Innsbruck
der betreffenden Rechnungsjahre bezüglich der obigen Voranschlagspost zeigte, dass ein gegenüber den tatsächlichen erwirtschafteten
Einnahmen (2016: € 43.566,00 und 2017: € 41.562,00) Budgetwert von
je € 5.000,00 für die betreffenden Jahre 2016 und 2017 präliminiert
wurde.
Aufgrund der zeitlichen Differenz zwischen der Erstellung des Voranschlages und dessen Abwicklung sowie allfälligen Unsicherheitsfaktoren, die jeder Budgeterstellung zu Grunde liegen, kommt es durchwegs
sowohl zu Einnahmen- als auch Ausgabenabweichungen.
Da die Einnahmen aus der Verrechnung von Gemeindeabdeckungsbeiträgen in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen sind und
sohin die prognostizierten Budgetwerte regelmäßig überschritten wurden, regte die Kontrollabteilung im Sinne der allgemein gültigen Haushaltsgrundsätze an, künftig die Präliminarien den tatsächlichen Gegebenheiten anzugleichen.
Das Referat Städtische Musikschule werde der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprechen und beim nächsten Voranschlag die nötige
Angleichung vornehmen.
Periodenreine
Verbuchung der
Gemeindeabgangsdeckungsbeiträge –
Empfehlung

Des Weiteren war für die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
der offenkundige Anstieg der betreffenden Einnahmen vom Jahr 2015
(€ 6.028,00) auf das Jahr 2016 (€ 43.566,00) um mehr als € 37.538,00
auffallend. Im Zuge der Durchsicht der übermittelten Prüfunterlagen –
auswärtige Schülerlisten der Jahre 2014 bis 2017 – stellte die Kontrollabteilung fest, dass von Seiten des Referates Städtische Musikschule keine periodenreine Vorschreibung der betreffenden Gemeindeabgangsdeckungsbeiträge an die jeweiligen Wohnsitzgemeinden für
die einzelnen Finanzjahre 2015 und 2016 erfolgte. So wurden im Jahr
2015 ausschließlich die Beiträge für das Sommersemester angeordnet
und im nachfolgenden Jahr 2016 neben den beiden Schulsemestern
(Sommer und Winter) zusätzlich das Wintersemester aus dem Vorjahr.
Im Rahmen ihrer Recherchen stellte die Kontrollabteilung des Weiteren
fest, dass die gesamten Kostenbeiträge von den Wohnsitzgemeinden
für das gesamte vergangene Wintersemester 2015/2016 (erst) im darauffolgenden Finanzjahr 2016 angeordnet wurden.
Die für das Sommersemester 2016 errechneten Gemeindeabdeckungsbeiträge von insgesamt € 13.152,00 hat die geprüfte Dienststelle wiederum mit zeitlicher Verzögerung im April 2016 über die hierfür eingerichtete Haushaltstelle 2/32020+817101 – Musikschule, Kos-

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Zl. KA-07190/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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